Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Auszug aus der Bekanntmachung über die Durchführung
eines Planfeststellungsverfahrens für eine 3. Start- und Landebahn
am Verkehrsflughafen München

Die Flughafen München GmbH hat bei der Regierung von Oberbayern
– Luftamt Südbayern – am 24. August 2007 ein Planfeststellungsverfahren
gem. §§ 8 ff LuftVG für eine 3.Start- und Landebahn am
Flughafen München beantragt.

Inhalt des Antrags ist die Anlage und der Betrieb einer dritten Start-
und Landebahn am Verkehrsflughafen München. Die Bahn soll sich nördlich
der bestehenden Nordbahn befinden, 4.000 m lang sein, zur bestehenden
Nordbahn einen Achsabstand von 1.180 m haben und einen Schwellenversatz
von 2.100 m aufweisen. Der Antrag umfasst auch ein Rollwegesystem zur
Anbindung der neuen Bahn an das bestehende Start- und Landebahnsystem,
weitere Vorfeldflächen östlich des bestehenden Vorfeldes sowie
Passagierabfertigungsanlagen, Nebenanlagen, Teilprojekte und Folgemaßnahmen
– z. T. innerhalb, z. T. außerhalb des erweiterten Flughafengeländes
– nach Maßgabe der mit dem Antrag vorgelegten Pläne und weiteren
Unterlagen.

Die Unterlagen enthalten insbesondere eine Umweltverträglichkeitsstudie
sowie eine solche zur Verträglichkeitsprüfung nach dem ökologischen
Netz „Natura 2000“. Einzelanträge betreffen Flugbetriebsflächen,
den Plan der baulichen Anlagen und Grünordnung, ein Personentransportsystem
innerhalb des Flughafens, die Flugbetriebsstoffversorgung, Geländeaufschüttungen
innerhalb und außerhalb des Flughafengeländes, Ver- und Entsorgungsleitungen
außerhalb des Flughafengeländes, wasserrechtliche Anträge,
landseitige Straßen und Wege und naturschutzrechtliche Anträge.

Das Vorhaben soll teilweise auf Grundstücken verwirklicht werden,
die nicht im Eigentum der Flughafen München GmbH sind. Der Antrag
enthält Grunderwerbspläne für das Vorhaben, die Folgemaßnahmen
sowie für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Betroffen sind
Grundstücke in den Gemarkungen Attaching, Berglern, Eitting, Freising,
Giggenhausen, Hallbergmoos, Hohenbachern, Langenpreising, Marzling, Moosinning,
Notzing, Oberding und Sünzhausen.

Der Antrag und die Anlagen können in der Zeit vom 5. November
2007 bis einschließlich 4. Dezember 2007
bei der

Gemeinde Taufkirchen(Vils) – Rathaus, Zi. 2.02, 2. OG
Rathausplatz
1, 84416 Taufkirchen (Vils)

während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Hinweis : Der Antrag und die Anlagen können zusätzlich
auch im Internet unter www.regierung.oberbayern.bayern.de aufgerufen
werden.

Einwendungen

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann
Einwendungen gegen den Antrag bis einschließlich 18.Dezember 2007
bei der o. g. Gemeindewaltung sowie bei der Regierung von Oberbayern
– Luftamt Südbayern-, Maximilianstr. 39, 80539 München, schriftlich
oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten
Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Eine Einwendungserhebung in elektronischer Form (z. B. E-Mail) ist unzulässig.

Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist erhobene Einwendungen, die nicht
auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind ausgeschlossen
(§ 10 Abs. 4 LuftVG).

Der komplette Text der Bekanntmachung hängt an den örtlichen
Anschlagtafeln der Gemeinde Taufkirchen (Vils) aus.