Einwendungen

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann
Einwendungen gegen den Antrag bis einschließlich 18.Dezember 2007
bei der o. g. Gemeindewaltung sowie bei der Regierung von Oberbayern
– Luftamt Südbayern-, Maximilianstr. 39, 80539 München, schriftlich
oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten
Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Eine Einwendungserhebung in elektronischer Form (z. B. E-Mail) ist unzulässig.

Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist erhobene Einwendungen, die nicht
auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind ausgeschlossen
(§ 10 Abs. 4 LuftVG).

Der komplette Text der Bekanntmachung hängt an den örtlichen
Anschlagtafeln der Gemeinde Taufkirchen (Vils) aus.