Neuerungen im Passamt ab 01.11.2007

Seit November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland elektronische
Reisepässe ausgegeben. Der Chip im ePass der ersten Generation enthält
zunächst die üblichen Passdaten und das Foto als biometrisches
Merkmal. Ab 01. November 2007 werden für elektronische Pässe
der zweiten Generation auch die Fingerabdrücke erfasst. Bei der
Beantragung eines neuen Reisepasses muss jeder Antragsteller zwei Fingerabdrücke
(rechter und linker Zeigefinder) abgeben, die ebenfalls im Chip des Reisepasses
gespeichert werden. Reisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt
wurden, behalten bis zum Ablaufdatum weiterhin ihre Gültigkeit.

Die Eintragung von Kindern im Reisepass der Eltern ist in Zukunft nicht
mehr möglich, d. h. es muss für jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument
(im Regelfall ein Kinderreisepass) ausgestellt werden.

Personalausweise und Reisepässe sind ab 01.11.2007 für Antragsteller,
die bereits das 24. Lebensjahr vollendet haben, 10 Jahre gültig.
Für Antragsteller unter 24 Jahren werden die Ausweisdokumente auf
6 Jahre ausgestellt.

Kinderreisepässe sind nur noch 6 Jahre gültig und werden
künftig nur noch längstens bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt
bzw. verlängert. Ab dem 12. Lebensjahr besteht die Möglichkeit,
einen Personalausweis bzw. Reisepass für das Kind ausstellen zu
lassen.

Unabhängig von den Neuerungen gilt nach wie vor, dass die benötigten
Lichtbilder für alle Ausweisdokumente hohen Anforderungen entsprechen
müssen. Bei Reisepass und Kinderreisepass müssen die Fotos
biometrietauglich sein und deshalb müssen die Anforderungen der
offiziellen Foto-Mustertafel unbedingt eingehalten werden. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass Fotos vom Automaten oder aus der eigenen Digitalkamera
nicht verwendet werden können.

Ausführliche Auskünfte erhalten Sie im Passamt, Tel. 08084/
3743 oder 3741.