Außenbereichssatzung für Winkl

Der Gemeinderat hat
in seiner Sitzung am 22.02.2006 beschlossen, für die Ortschaft
Winkl eine Außenbereichssatzung (Lückenfüllungssatzung)
zu erlassen.

Aufgrund vereinzelter Bauwünsche hat die Gemeindeverwaltung
in Absprache mit dem Landratsamt Erding den Geltungsbereich dieser
Außenbereichssatzung festgelegt, wobei auf Beschluss des
Gemeinderates weitere Teilflächen aufgenommen werden sollen.

Den betroffenen Anliegern der Ortschaft Winkl sowie den Trägern öffentlicher
Belage wird bis zum 28.04.2006 Gelegenheit gegeben, zum Satzungsentwurf
Stellung zu nehmen. Die Planunterlagen können während
der allgemeinen Dienstzeit im Rathaus, Zi.-Nr. 208, 2. Stock,
eingesehen werden. Für ausführliche Informationen steht
Herr Baumgartner, Tel. 08084 / 37 21, zur Verfügung.

Gemeindekindergarten Fichtenstraße – Änderung der Betriebssatzung und der Gebührensatzung

Zum 1. August 2005 ist das neue Bayerische
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) in Kraft getreten.
Zielsetzung des neuen Gesetzes ist es, die Vereinbarkeit von
Familie und Erwerbstätigkeit
durch verbesserte Betreuungsangebote und Betreuungszeiten zu
stärken.

Das BayKiBiG legt seine Schwerpunkte daher auf
die Bedarfsplanung, die Bildungs- und Erziehungsarbeit und die
kindbezogene Förderung
mit dem Ziel, eine größere Vielfalt im Betreuungsangebot
und mehr Flexibilität bei den Betreuungszeiten zu schaffen.
Der in den letzten Jahrzehnten eingetretene gesellschaftliche
Wandel, die Tatsachen, dass immer mehr Mütter erwerbstätig
sind und immer mehr Kinder von Alleinerziehenden aufgezogen
werden, gab dem Gesetzgeber den notwendigen Handlungsbedarf.

Die Betreuungsangebote werden künftig auf den Bedarf vor
Ort abgestimmt. So werden die Kindergärten für unter
3-jährige
und für Schulkinder (6- bis 10-jährige) geöffnet
und außerdem das bisher starre System (4-Stunden-Gruppen,
6-Stunden-Gruppen) durch Buchungszeiträume*, je nach Öffnungszeiten
der Kindergärten, ersetzt.

(*Buchungszeiträume 3
– 4 Std. / 4 – 5 Std. / 5 – 6 Std. / 6 – 7 Std. / 7 – 8 Std.
/ 8 – 9 Std.)

Die Buchung von Zeiträumen bedeutet eine
Varianz bis zu einer Stunde täglich und der jeweilige
Kindergarten kann Mindestbuchungszeiten von 20 Stunden pro
Woche bzw. maximal 4 Stunden pro Tag sowie deren zeitliche
Lage vorgeben. Bildungs- und Erziehungsarbeit in konzentrierter
Form kann somit geleistet werden.

Um bedarfsgerechte Angebote
zu schaffen, hat der Staat die Kindergartenfinanzierung insofern
geändert, dass die Personalkostenzuschüsse nicht
mehr gruppen-, sondern kindbezogen gewährt werden. Voraussetzung
ist hierfür, dass die einzelnen Kindergärten die
Elternbeiträge
entsprechend den Buchungszeiten staffeln. Für jede Stundenkategorie
ist ein eigener Elternbeitrag festzulegen. Für die jeweils
höhere Stundenkategorie ist ein deutlich höherer
Elternbeitrag zu entrichten als für die niedrigere Stufe.

Bezüglich
Neufestsetzung der Elternbeiträge fanden zwischen
der Gemeinde Taufkirchen(Vils) und den weiteren Trägern
der Kindergärten (Kath. Kirchenverwaltung, Caritas e.V.,
OASE-Lebenskreis e.V.) mehrere Besprechungen statt. Eine Änderung
der Kindergartengebühren
(entsprechend der Buchungszeiten) wurde dabei gemeinsam ausgearbeitet.
Die Vorsitzenden der Elternbeiräte sämtlicher Kindergärten
im Gemeindebereich wurden im Vorfeld von der Gebührenerhöhung
ausführlich informiert und angehört.

In der Sitzung
vom 22. Februar übernahm der Gemeinderat das
ausgearbeitete Konzept in vollem Umfang. Er entschied, die
Kindergartengebühren
wie vorgeschlagen, ab dem 01.09.2006 anzupassen und wie folgt
festzusetzen:

3 – 4 Stunden 64,00 € 4 – 5 Stunden 74,50 €
5 – 6 Stunden 84,50 € 6 – 7 Stunden 95,00 €
7 – 8 Stunden 105,00 € 8 – 9 Stunden 115,00 €

Die genannten
Beitragssätze werden dabei nicht wie bisher
für 11 Monate, sondern für 12 Monate erhoben. Das
Spiel- und Teegeld wird bei 6,00 €/Monat belassen, jedoch
künftig
auch auf 12 Monate ausgedehnt.

Die Gebühren im Taufkirchner
Pfarrkindergarten, im Kindergarten St. Stephanus in Moosen(Vils),
im Kindergarten des Kinder- und Jugendhauses sowie im OASE-Naturkindergarten
werden in gleicher Höhe angepasst. Geschwisterkinder
erhalten jeweils 50 % Ermäßigung.

Änderung des Bebauungsplanes „An der Landshuter Straße“

Aufgrund
eines Baugesuches hat der Gemeinderat sich mit der Zulassung
von Terrassenüberdachungen bzw. Wintergärten an der Südfassade
der vier Reihenhäuser in der Sophie-Scholl-Straße und
Lena-Christ-Straße
befasst. Da die gewünschten Anbauten aus den Baugrenzen des
gültigen
Bebauungsplanes herausragen, ist eine Änderung im vereinfachten
Verfahren notwendig.

Gegen den Anbau von Wintergärten bzw. Terrassenüberdachungen
(Keller- und Erdgeschoss) bestehen von Seiten des Gemeinderates
keine Einwände, wenn diese in filigraner Bauweise errichtet
werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.03.2006
den Startschuss für
das Änderungsverfahren gegeben.

Informationen und Auskünfte
im Rathaus bei Hans Baumgartner, Tel. 08084 / 37 21, oder Herbert
Mayerthaler, Tel. 08084 / 37 27.

Bebauungsplan „Östlich der Dorfener Straße“

Wie
bereits in der Kompass-Ausgabe 10/2005 berichtet, wurde der Bebauungsplan „Östlich
der Dorfener Straße“ in
der Zeit vom 16.11.2005 bis 19.12.2005 öffentlich ausgelegt.
Nachdem sich keine gravierenden Änderungen ergeben haben, hat
der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.03.2006 den Satzungsbeschluss
gefasst. Der Bebauungsplan bedarf keiner Genehmigung durch das Landratsamt
Erding, da er aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde.

Durch
die öffentliche Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses am 21.03.2006
trat der Bauleitplan in Kraft. Dieser ist während der allgemeinen
Dienststunden im Rathaus auf Zimmer 208 einzusehen.

Biogasanlage Bogenstorf

Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung
eines Bebauungsplanes

Der Landwirt Martin Bachmayer aus Bogenstorf beabsichtigt,
seine bereits vorhandene Biogasanlage zu optimieren. Hierfür
sollen die bisher zur Verstromung von biogasbetriebenen Zündstrahlmotoren
durch immissionsärmere und betriebssicherere Gasmotoren
mit höheren
Wirkungsgrad ersetzt werden. Die Stromleistung soll von bisher
765 auf 1500 kW erhöht werden. Der Einsatz von Heizöl
wird daher entbehrlich und damit verbessert sich neben der Wirtschaftlichkeit
auch die CO²-Bilanz
der Biogasanlage.

Zur Herleitung der bauplanungsrechtlichen
Genehmigungsvoraussetzungen nach dem Baugesetz benötigt
der Antragsteller hierfür die Änderung
des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes
(Sondergebiet Biogasanlage), da die Ausbaugröße über
das Maß der landwirtschaftlichen Privilegierung (500 kW) hinausgeht.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.03.2006 die beiden Bauleitplanverfahren
eingeleitet. Mit der Planerarbeitung wird ein leistungsfähiges
Büro
beauftragt. Alle anfallenden Planungskosten übernimmt der Antragsteller.

Auftragsvergaben:

Zur Ausleuchtung der Haupterschließungsstraßen
im Baugebiet „Ziegelfeld“ wurden
bereits Ende 2002 20 Pilz-Klarglasleuchten aufgestellt. Mit der
Lieferung und Montage der restlichen 30 Leuchten beauftragte der
Grundstücks-
und Bauausschuss in der Sitzung vom 31.01.2006 die E.ON Bayern
AG. Die Auftragssumme beträgt 22.989,24 €. Voraussichtlich
erst in der zweiten Jahreshälfte 2006 werden die Lampen montiert.

Mit der Sanierung des Mischwasserkanals an der Veldener Straße
beauftragte der Grundstücks- und Bauausschuss in der Sitzung vom
16.03.2006 die Firma Mosbauer Kanalinstandhaltung GmbH aus Erding. Die
Auftragssumme beträgt 18.489,24 Euro.

Mit der Erschließung des Baugebietes „Moosner Höh“ beauftragte
der Gemeinderat in der Sitzung vom 14.03.2006 die Bietergemeinschaft
Brandl GmbH, Neufraunhofen/Breiteneicher GmbH, Vilsbiburg. Die Auftragssumme
beläuft sich auf 524.000 €. Im Zuge der Erschließung
wird die Hochöder Straße umgebaut, der Vilstalradweg verlegt
und der Regenwasserkanal im Ortsbereich von Moosen(Vils) saniert. Mit
den Erschließungsarbeiten wurde bereits Mitte März begonnen.
Zeitweise muss deshalb in der nächsten Zeit mit Verkehrsbehinderungen
im Ortsbereich gerechnet werden.

Rekultivierung der Kiesgrube in Tegernbach

Die Firma Transport und Erdbewegung
Notzingermoos GmbH hat die Verlängerung der Rekultivierungsfrist
für die bestehende
Sandgrube in Tegernbach bis zum Jahr 2015 beantragt, da die
Genehmigung am 31.12.2006 abläuft.

Auf dem Areal, das zum Großteil
bereits verfüllt wurde, möchte
der Motorrad-Club Taufkirchen(Vils) schon seit längerer Zeit eine
Motocross-Übungsstrecke errichten. Außerdem beabsichtigt
die Firma Hilger aus Großschaffhausen, dort eine Bauschuttrecyclinganlage
aufzustellen.

Am 16. März 2006 fand gemeinsam mit den zuständigen
Fachbehörden,
Antragstellern und Nachbarn eine Ortsbesichtigung in der Kiesgrube
in Tegernbach statt. In der anschließenden Sitzung des Grundstücks-
und Bauausschusses wurde beschlossen, dass von Seiten der Gemeinde
Taufkirchen (Vils) grundsätzliches Einverständnis besteht,
die Rekultivierungsfrist für die Sandgrube in Tegernbach zu verlängern.

Über
die Dauer der Verlängerung konnte jedoch noch nicht entschieden
werden, da erst vom Landratsamt Erding überprüft werden muss,
wie weit das genehmigte Auffüllvolumen bereits ausgeschöpft
wurde bzw. ob noch weitere Auffüllkapazitäten vorhanden sind,
die eine Verlängerung der Genehmigungsfrist rechtfertigen.

Sobald
vom Landratsamt Erding darüber eine Entscheidung vorliegt,
wird die Angelegenheit erneut im Grundstücks- und Bauausschuss
behandelt. Die Anträge des MCT Taufkirchen (Vils) (Motocross-Übungsstrecke)
und der Firma Herbert Hilger, Großschaffhausen (Bauschutt-Recyclinganlage)
können nur weiter bearbeitet werden, wenn der Grundstücks-
und Bauausschuss einer Fristverlängerung der Rekultivierungsfrist
zustimmen kann.