Außenbereichssatzung für Winkl

Der Gemeinderat hat
in seiner Sitzung am 22.02.2006 beschlossen, für die Ortschaft
Winkl eine Außenbereichssatzung (Lückenfüllungssatzung)
zu erlassen.

Aufgrund vereinzelter Bauwünsche hat die Gemeindeverwaltung
in Absprache mit dem Landratsamt Erding den Geltungsbereich dieser
Außenbereichssatzung festgelegt, wobei auf Beschluss des
Gemeinderates weitere Teilflächen aufgenommen werden sollen.

Den betroffenen Anliegern der Ortschaft Winkl sowie den Trägern öffentlicher
Belage wird bis zum 28.04.2006 Gelegenheit gegeben, zum Satzungsentwurf
Stellung zu nehmen. Die Planunterlagen können während
der allgemeinen Dienstzeit im Rathaus, Zi.-Nr. 208, 2. Stock,
eingesehen werden. Für ausführliche Informationen steht
Herr Baumgartner, Tel. 08084 / 37 21, zur Verfügung.