Gemeindekindergarten Fichtenstraße – Änderung der Betriebssatzung und der Gebührensatzung

Zum 1. August 2005 ist das neue Bayerische
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) in Kraft getreten.
Zielsetzung des neuen Gesetzes ist es, die Vereinbarkeit von
Familie und Erwerbstätigkeit
durch verbesserte Betreuungsangebote und Betreuungszeiten zu
stärken.

Das BayKiBiG legt seine Schwerpunkte daher auf
die Bedarfsplanung, die Bildungs- und Erziehungsarbeit und die
kindbezogene Förderung
mit dem Ziel, eine größere Vielfalt im Betreuungsangebot
und mehr Flexibilität bei den Betreuungszeiten zu schaffen.
Der in den letzten Jahrzehnten eingetretene gesellschaftliche
Wandel, die Tatsachen, dass immer mehr Mütter erwerbstätig
sind und immer mehr Kinder von Alleinerziehenden aufgezogen
werden, gab dem Gesetzgeber den notwendigen Handlungsbedarf.

Die Betreuungsangebote werden künftig auf den Bedarf vor
Ort abgestimmt. So werden die Kindergärten für unter
3-jährige
und für Schulkinder (6- bis 10-jährige) geöffnet
und außerdem das bisher starre System (4-Stunden-Gruppen,
6-Stunden-Gruppen) durch Buchungszeiträume*, je nach Öffnungszeiten
der Kindergärten, ersetzt.

(*Buchungszeiträume 3
– 4 Std. / 4 – 5 Std. / 5 – 6 Std. / 6 – 7 Std. / 7 – 8 Std.
/ 8 – 9 Std.)

Die Buchung von Zeiträumen bedeutet eine
Varianz bis zu einer Stunde täglich und der jeweilige
Kindergarten kann Mindestbuchungszeiten von 20 Stunden pro
Woche bzw. maximal 4 Stunden pro Tag sowie deren zeitliche
Lage vorgeben. Bildungs- und Erziehungsarbeit in konzentrierter
Form kann somit geleistet werden.

Um bedarfsgerechte Angebote
zu schaffen, hat der Staat die Kindergartenfinanzierung insofern
geändert, dass die Personalkostenzuschüsse nicht
mehr gruppen-, sondern kindbezogen gewährt werden. Voraussetzung
ist hierfür, dass die einzelnen Kindergärten die
Elternbeiträge
entsprechend den Buchungszeiten staffeln. Für jede Stundenkategorie
ist ein eigener Elternbeitrag festzulegen. Für die jeweils
höhere Stundenkategorie ist ein deutlich höherer
Elternbeitrag zu entrichten als für die niedrigere Stufe.

Bezüglich
Neufestsetzung der Elternbeiträge fanden zwischen
der Gemeinde Taufkirchen(Vils) und den weiteren Trägern
der Kindergärten (Kath. Kirchenverwaltung, Caritas e.V.,
OASE-Lebenskreis e.V.) mehrere Besprechungen statt. Eine Änderung
der Kindergartengebühren
(entsprechend der Buchungszeiten) wurde dabei gemeinsam ausgearbeitet.
Die Vorsitzenden der Elternbeiräte sämtlicher Kindergärten
im Gemeindebereich wurden im Vorfeld von der Gebührenerhöhung
ausführlich informiert und angehört.

In der Sitzung
vom 22. Februar übernahm der Gemeinderat das
ausgearbeitete Konzept in vollem Umfang. Er entschied, die
Kindergartengebühren
wie vorgeschlagen, ab dem 01.09.2006 anzupassen und wie folgt
festzusetzen:

3 – 4 Stunden 64,00 € 4 – 5 Stunden 74,50 €
5 – 6 Stunden 84,50 € 6 – 7 Stunden 95,00 €
7 – 8 Stunden 105,00 € 8 – 9 Stunden 115,00 €

Die genannten
Beitragssätze werden dabei nicht wie bisher
für 11 Monate, sondern für 12 Monate erhoben. Das
Spiel- und Teegeld wird bei 6,00 €/Monat belassen, jedoch
künftig
auch auf 12 Monate ausgedehnt.

Die Gebühren im Taufkirchner
Pfarrkindergarten, im Kindergarten St. Stephanus in Moosen(Vils),
im Kindergarten des Kinder- und Jugendhauses sowie im OASE-Naturkindergarten
werden in gleicher Höhe angepasst. Geschwisterkinder
erhalten jeweils 50 % Ermäßigung.