Beschränkung des Publikumsverkehrs im Rathaus

Die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist die Vermeidung von Sozialkontakten. Bürgermeister Stefan Haberl hat sich deshalb dazu entschlossen, das Rathaus für den allgemeinen Publikumsverkehr bis 8. Januar 2021 zu schließen.

Während dieser Zeit erreichen Sie uns werktäglich von 8.00 – 12.00 Uhr unter Tel. 08084 37-0 oder per E-Mail. Die Liste der zuständigen SachbearbeiterInnen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter www.taufkirchen.de/rathausbuerger/rathaus/sachbearbeiter

Der Standesamt-Notdienst ist außerdem an den Feiertagen und am Wochenende von 10.00 – 12.00 Uhr unter Tel. 0175 405 4094 oder per E-Mail: valentin@taufkirchen.de zu erreichen.

Allgemeinverfügung

zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in der Gemeinde Taufkirchen (Vils)

Aufgrund der Corona-Infektionslage hat das Landratsamt Erding am 10. Dezember 2020 eine Allgemeinverfügung, u.a. zum Tragen von Masken auf öffentlichen Plätzen, erlassen. In der Gemeinde Taufkirchen (Vils) betrifft dies das Ortszentrum, wie auf dem Lageplan dargestellt.

Plan Allgemeinverfügung Maskenpflicht

Die Allgemeinverfügung mit Rechtskraft vom 11.12.2020 ist auf der Homepage des Landkreises Erding unter www.landkreis-erding.de im Originaltext einzusehen.

Bürger-Info online

Video Haberl Bürgerinfo

Weil die Bürgerversammlungen im November coronabedingt ausfallen mussten, entschloss sich Bürgermeister Stefan Haberl, Fakten und Zahlen des ablaufenden Jahres online zu präsentieren.

Dazu wurde Anfang Dezember mit dem Rathauschef ein Video gedreht. Für die Aufnahmen verwandelte er sein Büro für einen Vormittag in ein Filmstudio mit Scheinwerfern und Kamera. Verantwortlich für den Dreh war Rathausmitarbeiterin Carolin Stanglmayr, ausgebildet im Studienfach Medien und Kommunikation.

Die wichtigsten Maßnahmen, Daten und Zahlen des Jahres 2020 sind nun in diesem 18-minütigen Film zusammengefasst. Bürgermeister Stefan Haberl liegt es sehr am Herzen, Bürger auch über soziale Kanäle zu erreichen, vor allem diejenigen, die in klassischen Bürgerversammlungen sonst nicht so zahlreich vertreten sind.

Die Bürgerinfo online ist unter www.taufkirchen.de zu finden. Auch in den Sozialen Medien (Facebook, Instagramm) ist das Video zu sehen.

Kinderhaus St. Stephanus Moosen

Mit einem sportlichen Tempo laufen die Umbau- und Erweiterungsarbeiten am Moosener Kinderhaus. Der ursprünglich für Ende 2020 angesetzte Einzugstermin kann leider nicht mehr eingehalten werden, denn Corona hat auch die KITA-Baustelle nicht verschont. Derzeit wartet Architekt Elmar Nitzl dringend auf die Lieferung der Innentüren, die nun voraussichtlich erst Mitte Januar kommen werden. Nach der Montage der Türen und den restlichen Schreinerarbeiten sind die neuen Kinderhaus-Räume Ende Januar bezugsfertig. Die Errichtung der Außenanlagen und Parkplätze beginnt erst im Frühjahr. Nach der aktuellen Kostenabrechnung liegen die Baukosten unter dem Kostenrahmen von 2,4 Mio. €.

Winterdienst

Die Mitarbeiter unseres Bauhofes sind stets bemüht, einen optimalen Winterdienst zu gewährleisten. Ein plötzlicher Wintereinbruch und die damit verbundenen Behinderungen auf den Straßen und Wegen bringen Gemeindebürger jedoch teilweise dermaßen in Rage, dass sie die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes mit üblen Schimpfwörtern und Vorwürfen bombardieren.

Das Taufkirchener Gemeindegebiet ist in sieben Räumbezirke (Gemeindestraßen, Orts- und Siedlungsstraßen) eingeteilt. Der normale Räum- und Streueinsatz beginnt in der Regel um 3.00 Uhr und dauert bei schlechten Witterungsverhältnissen bis 21.00 Uhr. Für die Räumung und Streuung eines Gemeindebezirkes werden 7-8 Stunden benötigt. Bei Bedarf werden ab 3.00 Uhr noch drei weitere Fahrzeuge eingesetzt. Zusätzlich ist ein Team für die Handräumung an den Ampelübergängen und im Friedhof von 5.00 bis 22.00 Uhr im Einsatz. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Mitarbeiter nicht überall zur gleichen Zeit räumen und streuen können. Es ist nicht motivierend, wenn unsere Mitarbeiter unter derart harten Einsatzbedingungen zum Teil noch wüsten Beschimpfungen ausgesetzt sind.

Zur Information: Nach der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter sind Grundstücksbesitzer verpflichtet, alle Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen im Winter zu räumen und zu streuen. Die Verordnung ist einzusehen unter: www.taufkirchen.de/rathausbuerger/gemeindepolitik/verordnungen-und-satzungen