Lehrschwimmbecken im Waldbad

Die Planungsidee der Gemeinde Taufkirchen (Vils) für den Bau eines Lehrschwimmbeckens im örtlichen Waldbad fand im Frühjahr 2019 in der Bevölkerung großen Anklang. Im Zuge eines Architektenwettbewerbes erhielt im Frühjahr 2020 das Architekturbüro Pohl GmbH aus dem Tiroler Ötztal den Auftrag für die Objektplanung. In der Sitzung vom 20.10.2020 stellte Architekt Hagen Pohl den Taufkirchener Räten nun die Standortanalyse für das geplante Lehrschwimmbecken vor.

Der Bäder-Fachmann legte sich dabei auf keinen bestimmten Standort fest. Er präsentierte auf dem Waldbad-Areal fünf mögliche Bereiche für das geplante Hallenbad: Drei Standorte im Gelände und zwei Flächen außerhalb des Bades.

Von Seiten des Gemeinderates konnte in der Sitzung kein endgültiger Standort festgelegt werden. Das Gremium wird zu gegebener Zeit einen möglichen Standort auswählen.

Lageplan Lehrschwimmbecken

Neufassung der Sanierungssatzung „Taufkirchen-Ortskern“

Im Oktober 1992 wurde das Sanierungsgebiet „Ortskern Taufkirchen“ erstmals nach dem Städtebauförderungsrecht als Satzung förmlich festgelegt. Eine Erweiterung des Gebietes erfolgte in den Jahren 1999, 2002 und 2015.

Aufgrund des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Landshuter Straße West“ und des Neubaus der Mittelschule mit Mehrzweckhalle war es notwendig geworden, den Satzungsbereich nach Westen hin nochmals auszudehnen. Auch das Areal nördlich des Bürgerparks, die Parkplatzfläche an der Veldener Straße sowie die Zone um das Wasserschloss mussten mit aufgenommen werden.

Der Gemeinderat fasste in der Sitzung vom 24.11.2020 den Beschluss zur Erweiterung des Satzungsgebietes. Der neue Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 47,72 ha (siehe Plan). Hauptziel der Satzung ist, die vorhandenen städtebaulichen Defizite zu minimieren oder abzustellen. Bautechnische, verkehrstechnische und funktio­nale Maßnahmen im Satzungsgebiet werden aus städtebaulichen Landes- bzw. Bundesmitteln gefördert. Infos bei Martin Bauer, Rathaus, Tel. 08084 3720.

Sanierungsgebiet Satzung

Errichtung eines Sendemastens

Im Bereich von Uttenberg wird im Auftrag der Deutschen Telekom ein 30 Meter hoher Antennenträger zur Versorgung des Gebietes rund um die ehemalige Gemeinde Hofkirchen mit mobiler Datenübertragung (Funk, UMTS und LTE) und Sprachübertragung (GSM) errichtet. Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilte am 08.12.2020 dem Bauantrag die Zustimmung.

Standort für Mobilfunk-Sendemast gesucht

Der Grundstücks- und Bauausschuss wurde in der Sitzung am 08.12.2020 informiert, dass die Firma Telefonica ­Germany als einer der führenden Telekommunikationsanbieter in Deutschland im Bereich nördlich von Moosen (Granting, Hubenstein, Moos) noch immer einen Standort für die Errichtung und den Betrieb einer Funkstation sucht. Mit der neuen Anlage soll die funktechnische Versorgung für die Gemeindebürger sowie die Gewerbetreibenden gewährleistet und die Telekommunikationsinfrastruktur verbessert werden.

Standortbereich Sendemasten Moosen

Hierzu wird ein Standort für eine Mobilfunkstation (Sendemast) als Dach- oder Freifläche gesucht. Mit dem Standort sollen die Bundesstraße B 388 Taufkirchen – Velden sowie die Orte Moosen und Umgebung versorgt werden. Wichtig ist, dass der Standort durch Fahrzeuge über eine öffentliche Straße angefahren werden kann und eine Stromanbindung vorhanden ist bzw. nach Möglichkeit von der Topographie ein Hochpunkt gewählt werden kann.

Ansprechpartner: Firma Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, Markus Strotmann, Tel. 0151 440 56746, E-Mail: markus.strotmann@eubanet.de.

Zuschuss für die Wambacher Friedhofsmauer

Der Gemeinderat gewährte in der Sitzung am 08.12.2020 der Kath. Kirchenstiftung Wambach einen Gesamtzuschuss in Höhe von 40.000 € zur Sanierung der Friedhofsmauer in Wambach. Die Baumaßnahme in Höhe von 150.000 € kann die Kirchenstiftung selbst nur mit 70.000 € finanzieren. Die nicht gedeckten Kosten werden daher zur Hälfte von der Kommune übernommen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Taufkirchen (Vils) vorausgesetzt, erfolgt die Auszahlung der Fördersumme nach Vorlage des entsprechenden Verwendungsnachweises im Jahr 2021.

Der Grundsatzbeschluss, dass die Kommune einen Zuschussbetrag in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten bei der Sanierung von kirchlichen Friedhofsmauern gewährt, fasste der Gemeinderat bereits in der Sitzung am 21.Januar 2020.