Hundeanleinverordnung

Das Verhältnis zwischen Mensch und Hund ist eng. Dabei gehen die Meinungen darüber, was die Tiere dürfen und Hundehalter sollten, häufig weit auseinander. Städte und Gemeinden regeln die Leinenpflicht selbst und so hat auch der Taufkirchener Gemeinderat am 9. Juni 2015 eine Hundeanleinverordnung auf den Weg gebracht.

Auch in der Vilsgemeinde sind große freilaufende Hunde ein häufiges Ärgernis für die Bürger. Viele Leute, insbesondere Kinder, die Angst vor Hunden haben, fühlen sich nur sicher, wenn diese an der Leine geführt werden.

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Zwischenfälle, bei denen Personen durch freilaufende Hunde attackiert und gebissen wurden. Im Sommer vergangenen Jahres wurden sogar am Kinderspielplatz an der Vöttinger Straße spielende Kinder durch zwei große freilaufende Hunde angegriffen und gebissen.

Mit dem Erlass einer örtlichen Hundeanleinverordnung hat der Gemeinderat klar festgelegt, in welchen Ortsbereichen die Leinenpflicht für Hunde gilt, wobei die Bestimmung nur für Kampfhunde sowie für große Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm greift. Diese 50-cm-Richtlinie ist im Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz so definiert. Für kleine Hunde können im Einzelfall bei Bekanntwerden eines auffälligen, aggressiven Verhaltens ebenfalls Haltungsauflagen angeordnet werden.

Im Sinne eines guten Miteinanders bittet die Gemeinde die Hundehalter um Verständnis für diese Neuregelung.