Benutzungssatzung für den Bürgerpark

Bürgerpark 2019_GsedlDer Taufkirchener Bürgerpark ist ein beliebter Treffpunkt für alle Altersgruppen. In den lauen Sommernächten wird die Grünanlage aber allzu gerne zur „Feier-Meile“ umgewandelt und der gemeindliche Bauhof ist angehalten, mehrmals wöchentlich den anfallenden Unrat (in der Form von Pizzaschachteln, Bier-, Wein- und Schnapsflaschen) zu entsorgen. Auch die Nachbarn sind sichtlich genervt. Zahlreiche Anwohnerbeschwerden wegen Lärmbelästigung liegen der Gemeinde vor.

Um weiterhin eine friedliche und dem Allgemeinwohl dienende Nutzung des Bürgerparks sicherzustellen, entschied sich der Gemeinderat am 6. August 2019 für nachfolgende Benutzungssatzung. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) wird aber – wie bislang bereits praktiziert – weiter konkrete Hausverbote für den Bürgerpark anordnen.

Ausführliche Informationen zur Einhaltung der neuen Rechtsvorschrift sind bei Verena Held, Tel. 08084 3722, E-Mail: held@taufkirchen.de, erhältlich.

Benutzungssatzung Bürgerpark (bitte anklicken)Benutzungssatzung Buergerpark

 

 

 

 

 

 

Lageplan Bürgerpark
Benutzungssatzung Buergerpark Lageplan