Bebauungsplan Gewerbe- und Mischgebiet Solching-West

Bereits im April 2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für das Gewerbe- und Mischgebiet Solching-West vom Gemeinderat gefasst. Der Geltungsbereich ist identisch mit der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes, der die verschiedenen Bauflächen westlich der Bundesstraße 15 vorsieht.

Ein örtlicher Speditionsbetrieb beabsichtigt nun die Ansiedlung im südlichsten Quartier des Plangebietes. Hierbei handelt es sich um eine 4,2 ha große Gewerbegebietsfläche. Der Regionale Planungsverband aus München ist mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt. Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung vom 6. November diesen Jahres ein Vorentwurf des Bauleitplanes zur Beschlussfassung vorgelegt.

Bebauungsplanentwurf Solching 2018Um dem Anbindegebot des Landesentwicklungsprogrammes Rechnung zu tragen, ist der gesamte Bereich bis zum Friedhof im Norden (siehe Plan) durch den Bebauungsplan abgedeckt. Im südlichen Bereich wird ein qualifizierter Bebauungsplan, im nördlichen Bereich ein sog. „einfacher Bebauungsplan“ entwickelt. Im Gegensatz zum qualifizierten Bebauungsplan sind hier einige Vorgaben zur Art und Maß der Bebauung entbehrlich. Innerhalb des einfachen Bebauungsplanes richtet sich das Baurecht nach den § 34 oder 35 BauGB. Dieser einfache Teil des Bebauungsplanes schafft kein neues Baurecht.

Noch in diesem Jahr erfolgen die vorgezogene Bürgerbeteiligung und die Anhörung aller Träger öffentlicher Belange. Ausführliche Hinweise hierzu werden im Internet unter www.taufkirchen.de veröffentlicht.