Die Kath. Kuratiekirchenstifung St. Bartholomäus in Hörgersdorf beabsichtigt, die Raumschale und die Ausstattung der Kirche in Hörgersdorf zu restaurieren. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.250.000 €. Die Restaurierungsmaßnahmen sollen im Frühjahr 2003 beginnen und bis Herbst 2005 abgeschlossen werden. Der Gemeinderat entschied in der Sitzung vom 7. Januar 2003 einen Zuschuss in Höhe von mehr …
Kategorie: Aus dem Gemeinderat
Ausgabe 1/03 - 30. Januar 2003
Umweltpreise 2002
Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) vergibt für das Jahr 2002 einen Umweltpreis. Mit der Verleihung des Umweltpreises soll besonders umweltschonendes oder ökologisch vorbildliches Verhalten belohnt werden. Alle Gemeindebürger (Einzelpersonen oder Gruppen) haben die Möglichkeit, ihren Beitrag zu umweltschonendem Verhalten bekannt zu geben. Die Anmeldung – mit Begründung – ist im Rathaus, Zimmer 109, per Fax: 08084 / mehr …
Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Für Bauanträge, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden können, ist laut Beschluss des Gemeinderates vom 7. Januar 2003 eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 € zu entrichten. Aufgrund dieses Beschlusses ist die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren zu ändern (siehe nachfolgende Änderungssatzung). Die Originalsatzung und das Kommunale Kostenverzeichnis sind im Internet unter www.kompass-taufkirchen.de in voller mehr …
§ 1
§ 2 wird in der Weise geändert, dass im kommunalen Kostenverzeichnis (Anlage zur Satzung) folgende Tarifnummern ergänzt werden: Tarif Nr. 616 Erklärung der Gemeinde, dass ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist (Art. 64 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c BayBO): Kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG in Verbindung mit Art. 22 Abs. 2 KG mehr …
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Taufkirchen (Vils), 07.01.2003 GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) Hofstetter, 1. Bürgermeister
Ausgabe 13/02 - 23. Dezember 2002
Außenbereichssatzung für die Ortschaft Wetzling
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Taufkirchen(Vils) sind in der Ortschaft Wetzling derzeit keine Bauflächen vorgesehen. Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist der Gemeindeteil als Außenbereich eingestuft und daher sind nur sogenannte privilegierte Bauvorhaben (z.B. landwirtschaftliche Gebäude und Austragshäuser) zulässig. Um mehreren Bauanfragen von Wetzlinger Bürgern gerecht zu werden, beabsichtigt die Gemeinde Taufkirchen(Vils), eine Außenbereichssatzung zu erlassen. mehr …
Bebauungsplanänderungen
In der Sitzung vom 3. Dezember 2002 stimmte der Gemeinderat folgenden Bebauungsplan-Änderungsverfahren zu: Bebauungsplan „Attinger Siedlung“ Änderung der Baugrenzen beim Grundstück Attinger Straße 20: Zur Errichtung einer Wohnanlage mit 6 Wohneinheiten. Bebauungsplan „Kienraching“ Änderung der Firstrichtung um 90 Grad beim geplanten Wohngebäude / Parzelle Nr. 9. Bebauungsplan „Gebensbach-Nord“ Änderung der Parzellen Nr. 6,7,9-11 bezüglich Lage mehr …
