Außenbereichssatzung für die Ortschaft Wetzling

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Taufkirchen(Vils)
sind in der Ortschaft Wetzling derzeit keine Bauflächen vorgesehen.
Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist der Gemeindeteil als
Außenbereich eingestuft und daher sind nur sogenannte privilegierte
Bauvorhaben (z.B. landwirtschaftliche Gebäude und Austragshäuser)
zulässig.

Um mehreren Bauanfragen von Wetzlinger Bürgern
gerecht zu werden, beabsichtigt die Gemeinde Taufkirchen(Vils),
eine Außenbereichssatzung zu erlassen. Voraussetzung für
den Erlass einer derartigen Satzung ist, dass

  • ein bebauter Bereich von „einigem Gewicht“ vorhanden
    ist,
  • der Gemeindeteil nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt
    ist und
  • der Ortsbereich kompakt strukturiert (keine Streusiedlung) ist.

Nachdem das Landratsamt Erding im Vorfeld signalisierte,
dass diese sog. Lückenfüllungssatzung genehmigungsfähig
sei, erließ der Gemeinderat in der Sitzung vom 03.12.2002
den Aufstellungsbeschluss.

Den betroffenen Anliegern der Ortschaft Wetzling sowie
dem Landratsamt Erding wird bis zum 20.01.2003 Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben. Die Planunterlagen können während der allgemeinen
Dienststunden im Rathaus (Zimmer 109) eingesehen werden. Auf Wunsch
erteilen Herr Baumgartner/Herr Mayerthaler, Tel. 08084 / 37 21 oder
37 27, weitere Auskünfte.