Außenbereichssatzung für die Ortschaft Wetzling

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Taufkirchen(Vils)
sind in der Ortschaft Wetzling derzeit keine Bauflächen vorgesehen.
Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist der Gemeindeteil als
Außenbereich eingestuft und daher sind nur sogenannte privilegierte
Bauvorhaben (z.B. landwirtschaftliche Gebäude und Austragshäuser)
zulässig.

Um mehreren Bauanfragen von Wetzlinger Bürgern
gerecht zu werden, beabsichtigt die Gemeinde Taufkirchen(Vils),
eine Außenbereichssatzung zu erlassen. Voraussetzung für
den Erlass einer derartigen Satzung ist, dass

  • ein bebauter Bereich von „einigem Gewicht“ vorhanden
    ist,
  • der Gemeindeteil nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt
    ist und
  • der Ortsbereich kompakt strukturiert (keine Streusiedlung) ist.

Nachdem das Landratsamt Erding im Vorfeld signalisierte,
dass diese sog. Lückenfüllungssatzung genehmigungsfähig
sei, erließ der Gemeinderat in der Sitzung vom 03.12.2002
den Aufstellungsbeschluss.

Den betroffenen Anliegern der Ortschaft Wetzling sowie
dem Landratsamt Erding wird bis zum 20.01.2003 Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben. Die Planunterlagen können während der allgemeinen
Dienststunden im Rathaus (Zimmer 109) eingesehen werden. Auf Wunsch
erteilen Herr Baumgartner/Herr Mayerthaler, Tel. 08084 / 37 21 oder
37 27, weitere Auskünfte.



Bebauungsplanänderungen

In der Sitzung vom 3. Dezember 2002 stimmte der Gemeinderat
folgenden Bebauungsplan-Änderungsverfahren zu:

Bebauungsplan „Attinger Siedlung“

Änderung der Baugrenzen beim Grundstück
Attinger Straße 20: Zur Errichtung einer Wohnanlage mit 6
Wohneinheiten.

Bebauungsplan „Kienraching“

Änderung der Firstrichtung um 90 Grad beim
geplanten Wohngebäude / Parzelle Nr. 9.

Bebauungsplan „Gebensbach-Nord“

Änderung der Parzellen Nr. 6,7,9-11 bezüglich
Lage und Grundstücksgrößen und Ausweisung einer
zusätzlichen Bauparzelle (Nr. 12).

Die Verwaltung führt derzeit für alle drei
Bebauungsplanänderungen das vereinfachte Bauleitplanverfahren
durch.

Die Planungsunterlagen sind bis zum 20.01.2003
im Rathaus (Zimmer 109) einzusehen. Während der Auslegungsfrist
können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Weitere
Auskünfte erteilen Herr Mayerthaler, Tel. 08084 / 3727 oder
Herr Baumgartner, Tel. 08084 / 3721.