Ausgabe 12/02 - 28. November 2002

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt    in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.239.200 € und im Vermögenshaushalt    in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.458.500 € ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.917.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer   a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.H.   b) für die Grundstücke (B) 300 v.H. 2. Gewerbesteuer 320 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.030.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2002 in Kraft. Gemeinde Taufkirchen(Vils), 12.03.2002 Franz Hofstetter, 1. Bürgermeister

Ausgabe 10/02 - 27. September 2002

Abwasserbeseitigung aller Anwesen im Gemeindebereich ohne Kanalanschluss

Zum Schutz des Wassers, unserer wichtigsten Lebensgrundlage, nimmt die Zahl der wasserrechtlichen Regelungen weiter zu. Ein wichtiges Ziel ist die Verbesserung der Gewässergüte sowie der Schutz des Grundwassers. Aus diesem Grund gibt es im Bereich der Abwasserbeseitigung wichtige neue Vorschriften zu beachten. Davon ist entscheidend auch die Abwasserbeseitigung von Einzelanwesen betroffen, für die ein Anschluss mehr …