Ausgabe 4/01 - 26. April 2001

Belehrungen durch einen berechtigten Arzt in Taufkirchen (Vils)

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) wird versuchen, für Vereinsmitglieder kostengünstige Sammeltermine für die einmalige Belehrung durch einen berechtigten Arzt, ggf. auch am Abend, zu organisieren. Soweit hierzu Interesse besteht, bitten wir die Vereinsvorstände, sich baldmöglichst mit Herrn Schmittner, Tel. 3740, in Verbindung zu setzen.

Welche Veranstaltungen fallen unter das Infektionsschutzgesetz?

– Alle Veranstaltungen, die einen gewerbsmäßigen Charakter haben oder für die Öffentlichkeit zugänglich sind. – Vereinsveranstaltungen wie z.B. Saisonabschlussfeiern, bei denen Angehörige oder Freunde von Spielern Zugang haben. – Die Bewirtung in Vereinsheimen, wenn Personen, die dem Verein nicht angehören, Zugang haben oder ein gewerbsmäßiger Charakter vorliegt.

Welche Veranstaltungen fallen nicht unter das Infektionsschutzgesetz?

– Reine vereinsinterne Veranstaltungen wie z.B. Vereinssitzungen, Schulungsveranstaltungen und Weihnachtsfeiern, zu denen nur Vereinsmitglieder Zugang haben. – Die Bewirtung in Vereinsheimen, die keinen gewerbsmäßigen Charakter hat und zu der nur Vereinsmitglieder Zugang haben. Bestehen zu einer Veranstaltung Zweifel, ob diese unter das Infektionsschutzgesetz fällt, sollte vorher mit dem Landratsamt Erding, Abteilung Lebensmittelüberwachung, Tel. 08122/58203, Rücksprache mehr …