Ausgabe 5/01 - 31. Mai 2001

Ausgabe 4/01 - 26. April 2001

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anstatt des bisher geltenden Gesundheitszeugnisses nach dem Bundesseuchengesetz

(in Kraft seit dem 01.01.2001) Im Zusammenhang mit Vereinsfesten müssen Personen die Umgang mit Lebensmitteln haben, also am Grill stehen oder mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt sind, an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilgenommen haben. Dieses Gesetz ersetzt seit Jahresbeginn das alte Bundesseuchengesetz. Personen, die reine Bedienungstätigkeiten ausüben, müssen an keiner Belehrung teilnehmen. Der mehr …

Folgende Personenkreise sind durch die neue Gesetzeslage betroffen:

1. Vereinsvorstände: Sie müssen einmal jährlich die Belehrung der Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, organisieren bzw. selbst vornehmen (Belehrung sollte dabei unmittelbar vor einer entsprechenden Veranstaltung erfolgen). vom Gesundheitsamt ist keine Schulung oder Einweisung der Vorstände für ihren Auftrag vorgesehen. Entsprechende Unterlagen sind jedoch in der Gemeindeverwaltung bei Herrn Schmittner, Tel. 3740, erhältlich. die jährlichen mehr …

Für folgende Personen gilt ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot:

Bei Erkrankung an: – Typhus oder Paratyphus – Cholera – Ruhr oder Salmonellose – infektiösen Magen-Darm-Entzündungen oder Virushepatitis A oder E -infizierten Wunden oder Hautkrankheiten, bei denen Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können Bei Ausscheiden folgender Krankheitserreger: – Salmonellen – Colibakterien EHEC (Durchfallerreger) – Choleravibrionen

Der Umgang mit folgenden Lebensmitteln fällt unter das Infektionsschutzgesetz:

– Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus – Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis – Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus – Eiprodukte – Säuglings- und Kleinkindernahrung – Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse – Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage – Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate – Marinaden, Mayonnaisen, emulgierte Soßen, Nahrungshefen

Belehrungen beim Gesundheitsamt

Sammeltermine mit maximal 6 Personen finden regelmäßig Montags und Donnerstags von 8.30 – 09.30 Uhr, 11.00 – 12.00 Uhr und 14.30 – 15.30 Uhr statt. Wegen der begrenzten Personenzahl ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Belehrungstermine außerhalb dieser Zeiten können mit dem Gesundheitsamt individuell vereinbart werden, wobei Abend- und Wochenendtermine wegen Personalmangel nicht möglich sind. Medizinische mehr …