Der Umgang mit folgenden Lebensmitteln fällt unter das Infektionsschutzgesetz:

– Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
– Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
– Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
– Eiprodukte
– Säuglings- und Kleinkindernahrung
– Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
– Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
– Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate
– Marinaden, Mayonnaisen, emulgierte Soßen, Nahrungshefen