Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anstatt des bisher geltenden Gesundheitszeugnisses nach dem Bundesseuchengesetz

(in Kraft seit dem 01.01.2001)

Im Zusammenhang mit Vereinsfesten müssen Personen die Umgang mit Lebensmitteln haben, also am Grill
stehen oder mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt sind, an einer Belehrung nach dem
Infektionsschutzgesetz teilgenommen haben. Dieses Gesetz ersetzt seit Jahresbeginn das alte
Bundesseuchengesetz. Personen, die reine Bedienungstätigkeiten ausüben, müssen an keiner Belehrung
teilnehmen. Der Umgang mit Getränken fällt nicht unter das Infektionsschutzgesetz. Der folgende tabellarische
Überblick enthält eine Zusammenfassung der neuen Bestimmungen.