Welche Veranstaltungen fallen unter das Infektionsschutzgesetz?

– Alle Veranstaltungen, die einen gewerbsmäßigen Charakter haben oder für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
– Vereinsveranstaltungen wie z.B. Saisonabschlussfeiern, bei denen Angehörige oder Freunde von Spielern
Zugang haben.
– Die Bewirtung in Vereinsheimen, wenn Personen, die dem Verein nicht angehören, Zugang haben oder ein
gewerbsmäßiger Charakter vorliegt.