Die zu verwendende Restmülltonne und die Gebühr errechnen
sich nach der Personenzahl entsprechend dem in der Tabelle aufgeführten
Schlüssel:
Gebühren-
klasse |
Personen-
zahl |
Gefäß-
größe
in Ltr. |
Berech-
nungs-
grundlage
in Ltr. |
Jahres-
gebühr
in € |
1 |
1 – 2 |
60 |
40 |
88,80 |
2 |
3 – 4 |
80 |
80 |
176,40 |
3 |
5 – 6 |
120 |
120 |
240,00 |
4 |
7 – 8 |
240 |
160 |
303,60 |
5 |
9 – 10 |
240 |
200 |
366,00 |
6 |
11 – 12 |
240 |
240 |
429,60 |
7 |
bis 55 |
1.100 |
1.100 |
2.240,40 |
Zusätzliche Müllsäcke je Sack 3,50 €
Benachbarte Grundstücke können sich gemeinsam veranlagen
lassen. Dadurch kann gegebenenfalls Gebühr eingespart werden;
so können beispielsweise zwei Einzelveranlagungen zu je drei
Personen in der Gebührenklasse 2 bei Gemeinschaftsveranlagung
und der Gebührenklasse 3 (120 l) zusammen jährlich 112,80 € einsparen.
Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Änderungen
der Personenzahl, die Einfluss auf die Gebührenfestsetzung
haben, dem Landratsamt unaufgefordert und unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Dies gilt insbesondere bei Besitzwechsel und Änderungen
durch Geburt, Todesfall, Weg- oder Zuzug.
Formulare hierfür liegen bei der Gemeindeverwaltung bereit.
Im Landratsamt Erding können nur Anträge bearbeitet werden,
die vom Grundstückseigentümer unterschrieben worden sind.
Die Gebühr für die verringerte Personenzahl kann erst
nach der entsprechenden Mitteilung und Antragstellung angepasst
werden. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Gebühr wirksam. Rückwirkend
werden keine Gebühren erstattet.
Gebührenschuldner ist der Grundstücks- und Wohnungseigentümer,
Nießbraucher, Erbbauberechtigte sowie alle Inhaber von dinglichen
Wohnungsrechten. Mieter können nicht Gebührenschuldner
sein.
Die Gebühren werden monatlich berechnet und jeweils vierteljährlich
(15. Feb., 15. Mai, 15. Aug., 15. Nov.) oder auf Antrag für
das ganze Kalenderjahr zum 01. Juli erhoben.
Weitere Auskünfte
erteilt das Landratsamt Erding: Tel. 08122 / 58 12 22; siehe auch
unter www.landkreis-erding.de.