Forensik Taufkirchen – Grundbucheintragung

Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Forensikstation am Klinikum
Taufkirchen verpflichtete sich der Bezirk Oberbayern am 16.08.2005, durch
eine beschränkt-persönliche Dienstbarkeit ausschließlich
suchtkranke Patienten nach §64 StGB ohne Patienten mit schwerer
Gewalt- und Sexualdelinquenz dort unterzubringen. Die Anzahl der stationären
Betten für männliche Patienten wurde dabei auf 30 beschränkt.

Die Eintragung in das Grundbuch wurde vom zuständigen Amtsgericht
zunächst nicht vorgenommen. Erst nach massiven Einwänden von
Bürgermeister Franz Hofstetter und gerichtlichen Beschwerden durch
den Gemeinderat hat das Landgericht Landshut vor einigen Tagen entschieden,
dass die Dienstbarkeit in Bezug auf die männlichen Maßregelvollzugspatienten
in das Grundbuch eingetragen werden muss.