Bebauungsplan Lain

Im Rahmen der Ausweisung neuer Wochenendhäuser in Lain am See hat der Grundstücks- und Bauausschuss einen erneuten Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Wesentliche Neuerungen sind die Errichtung von sog. Mobilehomes statt der angedachten Blockholzhäuser. Auch die Gebietsart hat sich nun in „Wochenendplatzgebiet“ geändert. Die Planunterlagen liegen nun in der abgeänderten Form in der Zeit vom 06.04.2017 bis 08.05.2017 öffentlich aus.

62. Flächennutzungsplanänderung

Zur Ansiedlung der Rettungswache wird bis 15. April 2017 die öffentliche Auslegung erneut durchgeführt. Grund hierfür sind die umfangreichen Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher und privater Belange. Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in der Sitzung am 2. März die Abwägungen getroffen und anschließend den erneuten Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Wesentlicher Inhalt der Änderungen sind das Vorliegen einer Schallschutzuntersuchung für die nördlich angrenzende Wohnbebauung sowie ein Schutzstreifen für die dort vorhandene große Wiesenameise. Der Umweltbericht wurde diesbezüglich ergänzt.

Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes

Ein Landwirt aus dem ehemaligen Gemeindebereich Hofkirchen beabsichtigt, einen Masthähnchenstall zu errichten. Die Prüfung der Antragsunterlagen im Landratsamt Erding hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist. Diese Feststellung wurde im Rahmen der Amtshilfe durch die Gemeinde Taufkirchen (Vils) amtlich bekanntgemacht.

Die Mitarbeiter des Taufkirchener Bauamtes geben während der allgemeinen Dienststunden Auskunft zu den aktuellen Bauleitplanungen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an:

Hans Baumgartner, Zimmer 2.13/II. Stock, Tel. 08084 3735, E-Mail: baumgartner@taufkirchen.de,

oder Herbert Mayerthaler, Zimmer 2.12/II. Stock,

Tel. 08084 3734, E-Mail: mayerthaler@taufkirchen.de.

Erhöhung der Kindergartengebühren

Die Leitungen und Träger der im Gemeindegebiet Taufkirchen (Vils) ansässigen Kindertagesstätten haben sich gemeinsam darauf verständigt, die Elternbeiträge für die kommenden Jahre in zwei Stufen anzupassen. Auch der Gemeinderat stimmte am 7. März 2017 den Gebührenerhöhungen zum 1. September 2017 sowie zum 1. September 2018 zu.

Die Erhöhungen ergeben sich durch die gestiegenen Personalkosten der vergangenen Jahre und den erweiterten Betreuungs- und Förderangeboten. Durch eine zusätzliche mobile Erzieherin und durch die Verkleinerung der Kindergartengruppen kann die Qualität künftig deutlich verbessert werden.

Für Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie für Getränke ist pro Kind monatlich ein Zuschlag von 9 € zu entrichten. Die Gebühren und Zuschläge werden im jeweiligen Kindergartenjahr für 12 Monate erhoben.

Ausführliche Informationen zu den Beitragserhöhungen erteilt Christine Empl, Rathaus Taufkirchen (Vils), Tel. 08084 3726, E-Mail: empl@taufkirchen.de

Entwicklung der Monatsgebühren

Kindergarten (Beiträge in €)








seit

01.09.2016

ab

01.09.2017

ab

01.09.2018

4 – 5 Std.

95

98

101

5 – 6 Std.

107

111

115

6 – 7 Std.

119

124

129

7 – 8 Std.

131

137

143

8 – 9 Std.

143

150

157

Kinderkrippe (Beiträge in €)









seit

01.09.2016

ab

01.09.2017

ab

1.09.2018

3 – 4 Std.

166

171

176

4 – 5 Std.

190

196

202

5 – 6 Std.

214

222

230

6 – 7 Std.

238

248

258

7 – 8 Std.

262

274

286

8 – 9 Std.

286

300

314

Sprachförderung im Gemeindekindergarten

Erfreulicherweise wird dem Gemeindekindergarten an der Fichtenstraße auch 2017 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.368,00 € durch das Bayerische Familienministerium bewilligt. Durch diese zusätzlichen Mittel kann eine Erzieherin mit Kindern, die unsere Sprache noch nicht beherrschen und speziellen Förderbedarf haben, spielerisch und bildlich deutsche Wörter, Sätze, Reime und Lieder üben.

Die zusätzlichen Einheiten finden in Kleingruppen statt. Hier wird außerdem ein Schwerpunkt auf das gute Miteinander und unsere Bräuche und Sitten gelegt.