Außenbereichssatzungen für Moos und Kleinstockach

Der
Gemeinderat hat in der Sitzung vom 8. Juni 2004 beschlossen, für
die Ortschaften Moos und Kleinstockach Außenbereichssatzungen
(Lückenfüllungssatzungen) zu erlassen.

Aufgrund vereinzelter
Bauwünsche hat die Gemeindeverwaltung
in Absprache mit dem Landratsamt Erding die Geltungsbereiche dieser
Satzungen festgelegt (siehe Plan unten).

Den betroffenen Anliegern von Moos
und Kleinstockach wird bis zum 31.07.2004 Gelegenheit gegeben,
zum entsprechenden Satzungsentwurf
Stellung zu nehmen. Die Planunterlagen können während
der allgemeinen Dienstzeit im Rathaus, Zimmer 208, 2. Stock, eingesehen
werden. Für ausführliche Informationen stehen Hans Baumgartner,
Tel. 08084/37 21 oder Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 / 37 27,
zur Verfügung.


28. Änderung des Flächennutzungsplanes

Wegen
des Neubaues des Kinder- und Jugendhauses auf dem ehemaligen Pfarrhofgrundstück
neben dem Bürgersaal und aufgrund
der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Pfarrweg“ ist
eine Flächennutzungsplanänderung notwendig. Der Gemeinderat
fasste hierzu am 17.02.2004 den notwendigen Änderungsbeschluß (siehe
Kompass 02/2004).

Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB
wurde von der Gemeindeverwaltung daraufhin durchgeführt.
Bedeutsame Einwendungen gegen die Flächennutzungsplanänderung
wurden nicht erhoben, so dass der Gemeinderat in seiner Sitzung
vom 08.06.2004 den Feststellungsbeschluß fassen
konnte. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendige Genehmigung
beim Landratsamt Erding einzuholen.

Der Inhalt der 28. Änderung
ist im Rathaus jederzeit einsehbar. Herbert Mayerthaler, Tel. 08084/
37 27 oder Hans Baumgartner, Tel.
08084 / 37 21 geben gerne Auskunft.


Europäische Wasserrahmenrichtlinie – Gute Gewässerqualität für ganz Europa

Das Europäische Parlament hat eine neue „Wasserrahmen-Richtlinie“ erlassen.
Hiernach soll ein guter ökologischer Zustand aller Gewässer
bis zum Jahre 2015 erreicht werden.

Was bedeutet diese Richtlinie
für die Gemeinde Taufkirchen
(Vils)? Als 1. Schritt zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die
Gemeinde Taufkirchen (Vils) aufgefordert, einen sog. Gewässerpflege-
und Gewässerentwicklungsplan zu erstellen. Hieraus werden
Maßnahmen erarbeitet, die dazu beitragen, einen guten ökologischen
Wasserzustand zu erreichen. Schritt für Schritt sollen dann
die im Entwicklungsplan vorgeschlagenen Maßnahmen verwirklicht
werden.

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) ist nach den wasserrechtlichen
Vorschriften für die „Klein-“ und „Kleinstgewässer“ zuständig.
Dies sind die Gewässer III. Ordnung, wie z.B. der Oslbach,
Stephansbrünnlbach, Bierbach, usw.. Im Gemeindebereich sind
ca. 77 km Gewässer III. Ordnung vorhanden. In Absprache mit
dem Wasserwirtschaftsamt Freising wurden davon 33,8 km ermittelt,
die vertretend für das gesamte Gewässernetz untersucht
werden sollen.

Im Ostbündnis haben sich aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft
Steinkirchen
und die Gemeinde Taufkirchen(Vils) im Rahmen einer Zweckvereinbarung
zur gemeinsamen Ausarbeitung dieses Gewässerpflege- und Entwicklungsplanes
entschlossen. Mit der Erstellung des Planes wurde das Ing.-Büro
Sehlhoff aus Vilsbiburg beauftragt. Die Auftragsvergabe zum Preis
von 27.968 € erfolgte in der Sitzung des Grundstück-
und Bauausschusses am 1. Juni 2004, vorbehaltlich der Zusage von
Fördergeldern durch den Freistaat Bayern. Aufgrund der hohen
Bezuschussung muss die Gemeinde Taufkirchen(Vils) nur ca. 1.000 € der
Auftragssumme übernehmen.

Ausführliche Informationen
zur Gewässerentwicklungsplanung
sowie Einsicht in die Liste der Gewässer III. Ordnung erhalten
Sie bei Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 / 3727. Weitere Infos:
www.wasser.bayern.de