Europäische Wasserrahmenrichtlinie – Gute Gewässerqualität für ganz Europa

Das Europäische Parlament hat eine neue „Wasserrahmen-Richtlinie“ erlassen.
Hiernach soll ein guter ökologischer Zustand aller Gewässer
bis zum Jahre 2015 erreicht werden.

Was bedeutet diese Richtlinie
für die Gemeinde Taufkirchen
(Vils)? Als 1. Schritt zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die
Gemeinde Taufkirchen (Vils) aufgefordert, einen sog. Gewässerpflege-
und Gewässerentwicklungsplan zu erstellen. Hieraus werden
Maßnahmen erarbeitet, die dazu beitragen, einen guten ökologischen
Wasserzustand zu erreichen. Schritt für Schritt sollen dann
die im Entwicklungsplan vorgeschlagenen Maßnahmen verwirklicht
werden.

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) ist nach den wasserrechtlichen
Vorschriften für die „Klein-“ und „Kleinstgewässer“ zuständig.
Dies sind die Gewässer III. Ordnung, wie z.B. der Oslbach,
Stephansbrünnlbach, Bierbach, usw.. Im Gemeindebereich sind
ca. 77 km Gewässer III. Ordnung vorhanden. In Absprache mit
dem Wasserwirtschaftsamt Freising wurden davon 33,8 km ermittelt,
die vertretend für das gesamte Gewässernetz untersucht
werden sollen.

Im Ostbündnis haben sich aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft
Steinkirchen
und die Gemeinde Taufkirchen(Vils) im Rahmen einer Zweckvereinbarung
zur gemeinsamen Ausarbeitung dieses Gewässerpflege- und Entwicklungsplanes
entschlossen. Mit der Erstellung des Planes wurde das Ing.-Büro
Sehlhoff aus Vilsbiburg beauftragt. Die Auftragsvergabe zum Preis
von 27.968 € erfolgte in der Sitzung des Grundstück-
und Bauausschusses am 1. Juni 2004, vorbehaltlich der Zusage von
Fördergeldern durch den Freistaat Bayern. Aufgrund der hohen
Bezuschussung muss die Gemeinde Taufkirchen(Vils) nur ca. 1.000 € der
Auftragssumme übernehmen.

Ausführliche Informationen
zur Gewässerentwicklungsplanung
sowie Einsicht in die Liste der Gewässer III. Ordnung erhalten
Sie bei Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 / 3727. Weitere Infos:
www.wasser.bayern.de