Bereits seit
1994 sieht die Bayerische Bauordnung die Möglichkeit
vor, Wohnbauvorhaben ohne Baugenehmigung zu errichten, wenn diese
im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen. Diese Vereinfachung
ist nur möglich, wenn sämtliche Festlegungen des Bebauungsplanes
eingehalten werden und die Gemeinde nicht die Durchführung
des üblichen Genehmigungsverfahrens fordert. Darüber
hinaus muss die Erschließung des Baugrundstückes gesichert
sein.
Bisher wurden sämtliche Eingabepläne durch
die Bauverwaltung der Gemeinde Taufkirchen(Vils) auf die Übereinstimmung
mit dem Bebauungsplan geprüft. Aufgrund der zahlreichen Fälle
nahm diese Verwaltungstätigkeit beträchtliche Arbeitszeit
in Anspruch.
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und
des Bürokratieabbaues
hat sich der Gemeinderat in der Sitzung vom 17. Juni 2003 dafür
entschieden, die Möglichkeiten aus der Bayerischen Bauordnung
zugunsten der Bauherrn auszuschöpfen und das Bauen weitgehend
zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die Gemeinde Taufkirchen(Vils)
macht daher in Zukunft vom Prüfungsrecht
der Bauunterlagen keinen Gebrauch mehr. Die Bauherrn sowie die
beauftragten Architekten sind nunmehr gefordert, in eigener Verantwortung
die Bauvorhaben in Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan auszuführen.
Das Landratsamt Erding als „Untere Bauaufsichtsbehörde“ ist
nach wie vor im Rahmen von Baukontrollen dafür zuständig,
dass alle Bauvorschriften eingehalten werden. Mit Baueinstellungen,
Baubeseitigungen, Nutzungsuntersagungen sowie die damit verbundenen
Bußgeldverfahren werden Verstöße gegen Bauvorschriften
auch weiterhin vom Landratsamt Erding verfolgt.
Die Bauherrn und
Architekten werden künftig schriftlich darauf
aufmerksam gemacht, dass die Verantwortung für die vorschriftsmäßige
Bauausführung bei ihnen selbst liegt. Die bisherige behördliche
Hoheit in Form der Baugenehmigung wird als selbstverantwortliche
Aufgabe den Bürgern (Bauherren) übertragen.
Weitere Informationen
bei Hans Baumgartner, Tel. 08084 / 3721 oder Herbert Mayerthaler,
Tel. 08084 / 3727.