Verwaltungsvereinfachung im Bauwesen

Bereits seit
1994 sieht die Bayerische Bauordnung die Möglichkeit
vor, Wohnbauvorhaben ohne Baugenehmigung zu errichten, wenn diese
im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen. Diese Vereinfachung
ist nur möglich, wenn sämtliche Festlegungen des Bebauungsplanes
eingehalten werden und die Gemeinde nicht die Durchführung
des üblichen Genehmigungsverfahrens fordert. Darüber
hinaus muss die Erschließung des Baugrundstückes gesichert
sein.

Bisher wurden sämtliche Eingabepläne durch
die Bauverwaltung der Gemeinde Taufkirchen(Vils) auf die Übereinstimmung
mit dem Bebauungsplan geprüft. Aufgrund der zahlreichen Fälle
nahm diese Verwaltungstätigkeit beträchtliche Arbeitszeit
in Anspruch.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und
des Bürokratieabbaues
hat sich der Gemeinderat in der Sitzung vom 17. Juni 2003 dafür
entschieden, die Möglichkeiten aus der Bayerischen Bauordnung
zugunsten der Bauherrn auszuschöpfen und das Bauen weitgehend
zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils)
macht daher in Zukunft vom Prüfungsrecht
der Bauunterlagen keinen Gebrauch mehr. Die Bauherrn sowie die
beauftragten Architekten sind nunmehr gefordert, in eigener Verantwortung
die Bauvorhaben in Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan auszuführen.

Das Landratsamt Erding als „Untere Bauaufsichtsbehörde“ ist
nach wie vor im Rahmen von Baukontrollen dafür zuständig,
dass alle Bauvorschriften eingehalten werden. Mit Baueinstellungen,
Baubeseitigungen, Nutzungsuntersagungen sowie die damit verbundenen
Bußgeldverfahren werden Verstöße gegen Bauvorschriften
auch weiterhin vom Landratsamt Erding verfolgt.

Die Bauherrn und
Architekten werden künftig schriftlich darauf
aufmerksam gemacht, dass die Verantwortung für die vorschriftsmäßige
Bauausführung bei ihnen selbst liegt. Die bisherige behördliche
Hoheit in Form der Baugenehmigung wird als selbstverantwortliche
Aufgabe den Bürgern (Bauherren) übertragen.

Weitere Informationen
bei Hans Baumgartner, Tel. 08084 / 3721 oder Herbert Mayerthaler,
Tel. 08084 / 3727.


Bebauungsplan „Moosener Höh“

Die Gemeinde
Taufkirchen(Vils) befasst sich derzeit mit der Planung des neuen
Baugebietes „Moosener Höh“. Während
der Planungsphase konnten angrenzende Grundstücke durch
die Gemeinde erworben werden, so dass der Bebauungsplan-Vorentwurf
vergrößert werden kann. In Abstimmung mit dem Planungsbüro
für die Erschließung wird der Bebauungsplan derzeit
vom Architekturbüro AGL / Dr. Pröbstl aus Etting-Polling überarbeitet.


Kein privates Therapiezentrum für Suchtkranke

Bereits im Sommer vergangenen Jahres beschäftigte
sich der Gemeinderat mit einer Anfrage von Martin Heide aus Speyer,
der
ein Therapiezentrum für 60 chronisch mehrfach beeinträchtigte
suchtkranke Frauen und Männer in Taufkirchen(Vils) aufzubauen
plante.

Für das privat geführte Therapiezentrum
wurden mehrere Standorte in unmittelbarer Nähe zum Bezirkskrankenhaus
untersucht.

Der Gemeinderat entschied in der Sitzung vom 3. Juni
2003 unter Abwägung aller Vor- und Nachteile, diese Einrichtung
nicht im Gemeindebereich anzusiedeln.


Sanierung der Kläranlage

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils)
ist aufgrund der Bestimmungen der Abwasserverordnung gezwungen,
den derzeit mangelhaften Stickstoffabbau
in der gemeindlichen Kläranlage in Siebmühle zu verbessern.
Bis zum 31.12.2005 muss hierfür eine Klärwerksertüchtigung
durchgeführt werden, die großangelegte Neubau-, Umbau-
und Erneuerungsmaßnahmen umfasst.

Der Bauentwurf, ausgearbeitet
vom Ing.-Büro Köpf aus
Planegg, wird mittlerweile vom Wasserwirtschaftsamt Freising begutachtet.

Die
Gesamtkosten für die Klärwerksertüchtigung belaufen
sich auf ca. 2.050.000 €. Die Baumaßnahme wird in drei
Bauabschnitte aufgeteilt, wobei in den Jahren 2004 und 2005 die
Hauptarbeiten erfolgen.

Die Gemeinden Inning a. Holz und Steinkirchen,
die ihr Abwasser ebenfalls in die Taufkirchner Kläranlage
einleiten, beteiligen sich an der Klärwerksertüchtigung
mit insgesamt 523.723 €.
Für die Baumaßnahme erhält die Gemeinde Taufkirchen(Vils)
außerdem einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 179.000 €.