B 388-Ortsumfahrung Taufkirchen (Vils): Überprüfung der Planungsunterlagen

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 22.07.2008 mit deutlicher
Mehrheit (17 zu 3) in Sachen B 388-Umfahrung nun endgültig für
die Nordtrasse entschieden. Ausschlaggebend für diese Entscheidung
war die Tatsache, dass die zu Beginn des Jahres in Auftrag gegebene
ergebnisoffene Untersuchung der Planungsgrundlagen zu dem Ergebnis geführt
hat, dass bei der Trassenwahl der Nordvariante zu Recht gegenüber
einer Südvariante der Vorzug eingeräumt wurde.

Laut Gutachten der Ingenieurgesellschaft KEMPA mbH sind auch die notwendigen
Abstimmungen in ausreichendem Umfang erfolgt bzw. im Abstimmungsprozess
keine Defizite erkennbar. Das gleiche gilt auch für die Abwägung,
die in Bezug auf die Trassenvarianten richtig und nachvollziehbar durchgeführt
wurde.

Nicht dargestellt wurde im Planfeststellungsverfahren allerdings die
so genannte Nullvariante (= Ausbau der bestehenden Ortsdurchfahrt) und
eine ortsnahe Südvariante. Ebenso fehlen in Bezug auf die Vorzugstrasse
Untervarianten in der üblichen Korridorbreite von ca. 200 m. Diese
Mängel können jedoch im Zuge des weiteren Verfahrens behoben
werden.

Vom Büro Kempa wurden auch die Berechnungen bezüglich Verkehrslärmschutz
kontrolliert. Diese Überprüfung führte ebenfalls zu dem
Ergebnis, dass alle Emissions- und Immissionswerte richtig ermittelt
und vollständig erfasst wurden und die nach der Bundesimmissionsschutzverordnung
vorgegebenen Grenzwerte zu den jeweils nächstgelegenen Wohnhäusern
eingehalten werden. Unter Berücksichtigung all dieser Ergebnisse
des Gutachtens bestand für den Gemeinderat somit kein Grund, die
Planung weiter zu stoppen.

Änderung des Trassenverlaufs nördlich von Emling: „Nord-Nord-Variante“

Der Gutachter kam bei seiner Untersuchung auch zu dem Ergebnis, dass
es planungstechnisch möglich sein müsste, die Nordtrasse so
zu verschieben, dass die Umfahrung nördlich von Emling entlang des
dortigen Waldrandes verläuft, was als Vorschlag von den Grundstückseigentümern
und den dortigen Anwohnern eingebracht wurde. Vorbehaltlich der Tatsache,
dass durch eine noch notwendige vertiefende Untersuchung die technische
und auch finanzielle Machbarkeit dieser Variante bestätigt wird,
beschloss der Gemeinderat, die „Nord-Nord-Variante“ umzusetzen
und einen entsprechenden Antrag an das Staatl. Bauamt Freising zu richten.

Die „Nord-Nord-Variante“ hat auch Auswirkungen auf den
Trassenverlauf und die Höhenlage der Umfahrung im Bereich Reckenbach
und im Bereich Eiblbach (zwischen Atting und B 15). Beim Eiblbach soll
die Trasse näher an das dortige Biotop herangerückt werden,
um so die Zerschneidung landwirtschaftlicher Grundstücke zu vermeiden.

Verlagerung der Trasse im Bereich des Oselbachtales

Der Gemeinderat beschloss ferner, beim Staatl. Bauamt Freising zu beantragen,
dass auch im Bereich des Oselbachtales zum Erhalt des dortigen Schutzwaldes
die Umfahrungstrasse um mindestens 60 Meter nach Westen verlegt werden
soll. Somit würde sich auch der Abstand der Umfahrung zum Baugebiet
Ziegelfeld vergrößern.

Überquerung des Stephansbrünnlbachtales

Die Gemeinde hat sich im Rahmen der Planung bereits vor Jahren darum
bemüht, dass das Stephansbrünnlbachtal bei Atting durch die
Dammlage der Umfahrung nicht abgeschnitten wird. Auch hiergegen wird
seitens der Gemeinde ein erneuter Vorstoß unternommen und zwar
in der Weise, dass auf nunmehr erfolgten Beschluss des Gemeinderates
an das Staatl. Bauamt Freising der Antrag gerichtet wird, die Kreisstraße
ED 26 bei Atting tiefer zu legen, um so die B 388-Umfahrung im Bereich
des Stephansbrünnlbachtales verträglicher in die Topographie
einzubinden. Sollte einer Tieferlegung der Kreisstraße ED 26 nicht
zugestimmt werden, wird stattdessen die ursprünglich erhobene Forderung „Bau
eines Kreisverkehrs“ nochmals bekräftigt.

Umfahrung B 15 – Dreiviertelspange

Dem Vorschlag von Bürgermeister Franz Hofstetter, die Herstellung
einer Umfahrung für die B 15 mittels einer sogenannten Dreiviertelspange
nicht weiter zu verfolgen und stattdessen nach Fertigstellung der B 388-Umfahrung
die Möglichkeiten der Errichtung einer inneren, von der B 15 zur
B 388 führenden Haupterschließungsstraße zu prüfen,
wurde vom Gemeinderat nicht gefolgt. Somit bleibt es bei dem Gemeinderatsbeschluss
vom 08.11.2007, wonach, sobald der Planfeststellungsbeschluss für
die B 388-Umfahrung vorliegt, die Sinnhaftigkeit einer Umfahrung für
die B 15 als kommunale Entlastungsstraße untersucht werden soll.

Zu betonen ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass der Bau einer
Bundesstraßenumfahrung nicht Aufgabe der Gemeinde ist und vielmehr
mit allem politischen Nachdruck der Weiterbau der B 15 neu zumindest
bis zur geplanten A 94 verfolgt werden soll.

Beteiligung der Grundstückseigentümer

Vom Gemeinderat wurde auch ausdrücklich beschlossen, in die weiteren
Planungsüberlegungen, soweit diese auf Gemeindeebene erfolgen, die
betroffenen Grundstückseigentümer mit einzubeziehen.

Antrag der Bürgerinitiative „BfOT“: Aufschub
eines Gemeinderatsbeschlusses und Einrichtung einer Arbeitsgruppe

Mit Schreiben vom 14.07.2008 hat die BfOT an den Gemeinderat folgenden
Antrag gerichtet:

  1. Aufschub eines Gemeinderatsbeschlusses bezüglich
    der Weiterführung
    des derzeit ruhenden Planfeststellungsverfahrens bis zur Klärung
    wichtiger Sachfragen.
  2. Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Ortsumfahrung“

Mit der „Klärung wichtiger Sachfragen“ wurde von der
BfOT eine noch weitergehende Überprüfung und die ­nochmalige
Beteiligung einer Fachstelle (Bund Naturschutz) gefordert. Zudem sollte
die Frage geklärt werden, ob die vom Bund für die Ortsumfahrung
bewilligten Finanzmittel auch bei ­einer längeren zeitlichen
Verzögerung zur Verfügung stehen.

Die Gemeinde hat hierzu eine Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Freising
eingeholt. Mit dieser Stellungnahme wird vom Staatl. Bauamt nochmals
deutlich gemacht, dass im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
die Ortsumfahrung Taufkirchen in der höchsten Dringlichkeitsstufe
enthalten ist, diese Zuordnung sich jedoch durchaus nachteilig für
die Gemeinde ändern kann, wenn im Rahmen einer Fortschreibung des
Bedarfsplanes eine Neubewertung erfolgt. Die Gefahr der Zurücksetzung
in der Prioritätenliste ergibt sich vor allem dann, wenn eine erhebliche Änderung
der Trasse und damit zusammenhängend auch eine Änderung der
Kosten erfolgt.

Nachdem ein weiteres Ruhen des Planfeststellungsverfahrens die Zuordnung
in die höchste Dringlichkeitsstufe und damit eine zeitnahe Realisierung
gefährdet, hat der Gemeinderat beschlossen, den beiden Anträgen
der BfOT nicht stattzugeben. Der Gemeinderat sah insbesondere auch keine
Veranlassung, zu den Grundlagen der Planung noch weitere Nachprüfungen
anzustellen, nachdem durch ein unabhängiges fachkompetentes Ingenieurbüro
bereits eingehende und umfassende Untersuchungen erfolgt sind. Anzumerken
ist, dass diese Untersuchungen schließlich auch mit einem nicht
unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden sind.

Zum Vorschlag
der BfOT eine „Arbeitsgruppe Ortsumfahrung“ einzurichten,
wurde per Gemeinderatsbeschluss klargestellt, dass die politische Vertretung
der Bürger durch den Gemeinderat erfolgt und die verschiedensten Interessensgruppen
in ausreichendem Umfang im Columbus-Achter repräsentiert und damit
in die Umfahrungsthematik eingebunden sind. Nicht nur im Gemeinderat, sondern
auch im Columbus-Achter wurde das Thema Ortsumfahrung im Übrigen sehr
eingehend behandelt.