Ansiedlung eines Mineralwasserbetriebes

Wie bereits in der Kompass-Ausgabe vom November 2007 veröffentlicht,
hat ein größeres Unternehmen Interesse bekundet, in Taufkirchen
(Vils) einen Mineralwasserabfüllbetrieb zu errichten. Nachdem mittels
eines Verkehrsgutachtens nun festgestellt wurde, dass aus verkehrlicher
Sicht ein Standort im Süden von Taufkirchen am günstigsten
wäre, wird nun im Rahmen eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens
konkret geprüft, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung öffentlicher
und privater Belange mit den baugesetzlichen Vorgaben vereinbar
ist.

Als Standort für den Mineralwasserbetrieb ist das Gebiet westlich
der B 15 zwischen Solching und Frauenvils mit einer Fläche von insgesamt
11,46 ha vorgesehen. Wie aus der F-Plan-Änderung ersichtlich, erfolgt
die Ausweisung unter der Nutzungskategorie „S = Sonderbaufläche
Mineralwasser“. Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen werden
großzügig eingegrünt. Die Flächennutzungsplan-Änderung
sieht vor, dass das Gebiet direkt, mit Abbiegespur an die B 15 angebunden
wird. Weitere Einzelheiten können im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung
(siehe unten) aus dem in der Gemeindeverwaltung aufliegenden Entwurf
der Flächennutzungsplan-Änderung entnommen werden.

Bürgerbeteiligung

Zur vorgesehenen Flächennutzungsplan-Änderung erfolgt eine
umfassende Bürgerbeteiligung – und zwar in zwei Schritten:

  • Vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
  • Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung erfolgt gleich zu Beginn des
F-Plan-Änderungsverfahrens, um so die Öffentlichkeit möglichst
frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu
unterrichten.

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich
Erläuterungsbericht und Umweltbericht wird in der Fassung vom 22.07.2008
im Rathaus, Zi.Nr. 2.12, während der allgemeinen Dienststunden zu
jedermanns Einsicht bereitgehalten. Für Auskünfte und Einzelerörterungen
steht der zuständige Sachbearbeiter zur Verfügung. Äußerungen
zur dargelegten Planung können bis zum 15. September 2008 an die Gemeinde
Taufkirchen (Vils) schriftlich gerichtet oder zur Niederschrift im gemeindlichen
Bauamt (Rathaus, Zi.Nr. 2.12) vorgebracht werden. In gleicher Weise wie
die Öffentlichkeit werden auch die Behörden und Fachstellen frühzeitig
beteiligt. Nach Abschluss der frühzeitigen Bürger- und Fachstellenbeteiligung
sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB).Alois-Schießl-Platz
2, 85435 Erding