Bekanntmachung

nach Art. 32 Abs. 1 Satz 4 MeldeG über das Widerspruchsrecht gegen
Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

Nach Art. 32 Abs. 1 des Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz
– MeldeG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit
den allgemeinen Kommunalwahlen am 02. März 2008 den Parteien, Wählergruppen
und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über
Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten
erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden
(sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe
ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schriftlich oder
mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner
Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt
solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Datenweitergabe
nicht widersprochen wurde, Daten frühestens ab dem 02. September
2007 weitergeben.

Taufkirchen (Vils), 01. Juni 2007

Gemeinde Taufkirchen(Vils)

Franz Hofstetter, 1. Bürgermeister

Deutschland Tour 2007

7. Etappe: Kufstein – Regensburg am 16.08.2007

Am 10.08.2007 startet die Deutschland Tour 2007 in Saarbrücken
und endet am 18.08.2007 in Hannover. Bei dieser größten Radrundfahrt
in Deutschland führt die 7. Etappe am 16.08.2007 von Kufstein über
Rosenheim, Wasserburg und Landshut nach Regensburg. Im Bereich des Landkreises
Erding wird komplett auf der B 15 gefahren.

Dabei ist es notwendig, den Verkehr für jeweils 20 Minuten kurzfristig
anzuhalten. Die Sperren „bewegen“ sich mit dem Rennen auf
der B 15 Richtung Norden und werden erst unmittelbar vor der Durchfahrt
der Radrennfahrer aktiviert. Nach der Durchfahrt des Feldes und des Begleittrosses
werden die Sperren sofort wieder aufgehoben.

Die Durchfahrt in Taufkirchen(Vils) ist zwischen 14.33 und 14.43 Uhr
geplant. Abweichungen im Minutenbereich sind möglich.

Die Veranstalter bitten um Verständnis für die kurzfristigen
Sperren, die aber erst die Durchführung dieser Top-Veranstaltung
ermöglichen.