Kommunalwahlen am 15. März 2020

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern sie am Wahltag

– das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtsdatum 15.03.2002 und älter)

– sich seit mindestens zwei Monaten (Zuzug bis spätestens 15.01.2020) im Wahlkreis mit Haupt­wohnung bzw. einziger Wohnung aufhalten und

– nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlbenachrichtigung per Brief

Die Wahlbenachrichtigung erfolgt per Post bis zum 23.02.2020. Wahlberechtigte, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl sie die Voraussetzungen zur Wahl erfüllen, bitten wir, sich mit dem Wahlamt im Rathaus in Verbindung zu setzen.

Die Wahlbenachrichtigung erfolgt nicht mehr wie bisher anhand einer Wahlbenachrichtigungskarte, sondern zum ersten Mal mit einem Wahlbenachrichtigungsbrief.

Briefwahl

Jeder Wahlberechtigte hat auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Der Antrag auf Briefwahl sollte möglichst frühzeitig nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2020 können bis spätestens Freitag, 13.03.2020, 15.00 Uhr, schriftlich, persönlich oder über das Internet beantragt werden.

Bis zum 11.03.2020, 18.00 Uhr, haben Sie die Möglichkeit, den Briefwahlantrag online zu stellen.

Sie finden den Online-Briefwahlantrag auf der Homepage der Gemeinde – www.taufkirchen.de – unter dem Link „BürgerServicePortalOnline“ auf der Startseite oder direkt unter www.buergerserviceportal.de/bayern/taufkirchenvils.

Ansonsten kann der Briefwahlantrag auch schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks, der mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief versandt wurde, oder bei persönlicher Vorsprache im Rathaus (bitte Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben mitbringen) im Bürgerbüro im Rathaus gestellt werden.

Telefonische Auskünfte sind im Rathaus unter Tel. 08084 3745 bzw. 3773 oder per E-Mail unter kreuzpointner@taufkirchen.de und greil@taufkirchen.de erhältlich.

Stichwahl

Für eine etwaige Stichwahl Landrat/Bürgermeister am 29.03.2020 behalten die versandten Wahlbenachrichtigungen ihre Gültigkeit. Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt. Sollten Sie beim Briefwahlantrag für die Kommunalwahl am 15.03.2020 angegeben haben, auch bei einer evtl. Stichwahl per Briefwahl abzustimmen, werden Ihnen die entsprechenden Wahlunterlagen automatisch übersandt.