Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Am Pfarrweg“

Durch den Neubau des Katholischen Pfarrzentrums
am Korbinianweg und durch den derzeitigen Neubau des Pfarrkindergartens
am Kirchlerner
Weg wird sich die Nutzung der kirchlichen Grundstücke am Pfarrweg ändern.

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) beabsichtigt auf dem
Grundstück
des ehemaligen Pfarrheimes und des Pfarrhauses das Kinder- und
Jugendhaus zu errichten. Nach Wunsch der Kath. Kirchenstiftung
sollen die westlich angrenzenden Grundstücke, derzeit noch
mit den beiden Kindergartengebäuden bebaut, künftig als
Wohnbauflächen genutzt werden.

Der Gemeinderat stimmte in
der Sitzung vom 4. Dezember 2003 der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am
Pfarrweg“ zu. Mit
der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Kath. Siedlungswerk
München GmbH beauftragt.


Öffentliche Auslegung – Bebauungsplan Bezirkskrankenhaus

Der Gemeinderat hatte bereits in der Sitzung
am 4.11.2003 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet
des Bezirkskrankenhauses Taufkirchen(Vils) beschlossen. Mit dem
Bebauungsplan soll der
Forderung der Bürgerinitiative „Keine Männerforensik
in Taufkirchen“ nachgekommen werden.

Der Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München
wurde mit der Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes beauftragt.
Bestandteil des einfachen Bebauungsplanes ist eine städtebauliche
Begründung für die geforderten Festsetzungen. Am 16.12.2003
billigte der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes in der
Fassung vom 25.11.2003.

Der Bebauungsplan-Entwurf liegt in der
Zeit vom 02.01.2004 bis 03.02.2004 im Rathaus der Gemeinde Taufkirchen(Vils),
Zimmer
208/II Stock, öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. In der o.g. Frist
können
Bedenken und Anregungen von den Bürgern, schriftlich oder
zur Niederschrift, vorgebracht werden. Zeitgleich mit der öffentlichen
Auslegung werden die Träger öffentlicher Belange am
Verfahren beteiligt.

Nähere Auskünfte zum Bauleitplanverfahren
erteilen Konrad Karbaumer, Tel. 08084 / 3720 oder Herbert Mayerthaler,
Tel. 08084/3727.

Bitte klicken Sie auf den das Bild links,
um den Bebauungsplan im Detail (Größe: 67 KB) zu betrachten.


Anhebung der Kanalgebühren

Aufgrund der hohen
Investitionen der vergangenen Jahre (Kanalbau im „Oberen
Vilstal“, Gebensbach) und der gestiegenen
Unterhalts- und Betriebskosten (u.a. Strompreiserhöhungen)
ist es zur Erreichung eines ausgeglichenen Betriebsergebnisses
notwendig, die Kanalgebühren zu erhöhen.

Der Gemeinderat
entschied in der Sitzung vom 16.12.2003 die Einleitungsgebühr
von derzeit 2,31 €/m³ ab 01.01.2004 auf 2,55 €/m³ anzuheben.