Neue Standesbeamte

Die Leitung des Taufkirchner Standesamtes ändert
sich zum 1. Januar 2004. Anneliese Rotter, die seit über
30 Jahren dieses Amt ausübt, geht in die arbeitsfreie
Phase der Altersteilzeit. In der Sitzung vom 4.12.2003 wurde
der Standesbeamte Anton Kreuzpointner vom Gemeinderat zum
neuen Leiter ernannt. Außerdem wurde Gabriele Valentin
zur weiteren Standesbeamtin ab 01.05.2004 bestellt.


Baugrundstück im Erbbaurecht

Im Baugebiet „Ziegelfeld“ besteht die
Möglichkeit,
die 433 qm große Parzelle Nr. 23 im Erbbaurecht (Laufzeit
75 Jahre) zu erwerben. Auf dem Grundstück kann eine Doppelhaushälfte
(2-geschoßige Bauweise, 90 qm Grundfläche und freistehende
Doppelgarage) errichtet werden. Der Erbbauzins beträgt jährlich
2.922,75 €. Die Erschließungskosten betragen 23.962,48 €.

Nähere
Auskünfte erteilt Hans Baumgartner, Tel. 08084/3721.

Weitere
Informationen zu diesem Baugebiet (mit Bebauungsplan) finden
Sie auch unter
www.taufkirchen.de/MarktGemeinde/Bauen_Zglfd.shtml


Volksfest-Ausschreibung

Die Gemeinde wird demnächst
die Bewirtschaftung der Festhalle wieder für 3 Jahre, 2005,
2006 und 2007 beschränkt ausschreiben.
Der Ausschreibung geht ein Bewerbungsverfahren voraus, d. h. alle
Personen, die im Gemeindebereich Taufkirchen(Vils) eine Gast- und
Speisewirtschaft betreiben, können sich um die Festhalle bewerben.
Die Bewerbung ist bis spätestens 15.01.2004 an die Gemeinde
Taufkirchen(Vils) zu richten.

Eine beschränkte Ausschreibung
erfolgt auch bezüglich
des Standplatzes für das Weinzelt und zwar für die Volksfeste
2004, 2005 und 2006. Hierfür können sich alle Personen,
die im Gemeindebereich Taufkirchen(Vils) ansässig sind und über
eine Schankerlaubnis verfügen, bewerben. Die Bewerbung wird
ebenfalls bis spätestens 15.01.2004 entgegengenommen.

Nähere
Auskünfte erteilt Herr Karbaumer, Rathaus.
Tel.
08084 / 3720.


Ablesen der Wasserzähler

Für die Wasserabrechnung
2003 wurden allen Haushalten im Dezember Ablesekarten zugesandt.
Die Karten sind sorgfältig auszufüllen
und bis spätestens 4. Januar 2004 zurückzusenden.

Falls
Sie die Karten nicht abgeben, wird der Zählerstand geschätzt.
Der Rechnungsbetrag fällt in diesem Falle erfahrungsgemäß höher
aus! Die zuviel bezahlten Wasser- und Abwassergebühren werden
dann erst bei der Gebührenabrechnung im Jahr 2005 berücksichtigt.

Auskünfte
und weitere Informationen im Rathaus erteilt Hans Treiner, Tel.
08084 / 37 76.


Räum- und Streupflicht

Der Winter:
Des einen Freud‘ –
des and‘ren Leid!

Wir möchten auch in diesem Jahr wieder
alle Gemeindebürger
darauf aufmerksam machen, die Gehwege in verkehrssicherem Zustand
zu halten.

Sehen Sie es einfach unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsförderung!
Eingepackt in dicke Winterkleidung, ausgerüstet mit Schneeschaufel
und Besen, umrahmt von winterlichem Flair, halten Sie sich ganz
nebenbei fit! Und Sie fördern die nachbarschaftlichen Beziehungen
mit einem Ratsch über das ungeliebte „Sauwetter“.

Ganz
ernsthaft: Alle Anlieger an öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen werden gebeten, zur Vermeidung von Unfällen
der Räum- und Streupflicht unbedingt nachzukommen.