- Umwandlung des bestehenden einfachen Bebauungsplanes in einen qualifizierten Bebauungsplan für die Ausweisung einer Gewerbefläche (GE)
- Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen (Vils) hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 98 für das Gebiet „Solching-West“ in einem Teilbereich zu ändern. Das Planungsgebiet der 3. Änderung liegt im Süden von Taufkirchen (Vils), westlich der Bundesstraße B 15, zwischen der bestehenden Bebauung des Ortsteiles Solching-West und dem Polzhamer Bächlein.
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