Bodenrichtwerte

für den Bereich des Landkreises Erding zum 01.01.2024

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat die Bodenrichtwerte für den Bereich des Landkreises Erding zum 01.01.2024 ermittelt.

Im landwirtschaftlichen Bereich wurden wieder Durchschnittswerte gebildet. Um aussagekräftige Durchschnittspreise zu bilden, wurden dabei in der Regel mehrere strukturähnliche Gemeindegebiete zusammengefasst. Dadurch konnte jeweils ein Preis für Acker- und Grünland ausgewiesen werden.

Die Bodenrichtwerte sind gem. § 12 Abs. 2 GutachterausschussV (BayGaV), einen Monat lang in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsicht auszulegen.

Die Liste der Bodenrichtwerte, sowie die Bodenrichtwertkarte liegen somit bis 07.08.2024 in der Gemeindeverwaltung Taufkirchen (Vils), Rathaus, Rathausplatz 1, 84416 Taufkirchen (Vils), Zi. Nr. 2.13 im 2. OG während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Es können keine Abschriften (Kopien) ausgehändigt werden.

Der Gutachterausschuss hat ein Urheberrecht an den Bodenrichtwerten, so dass diese nicht unentgeltlich Dritten überlassen werden dürfen. Eine dauerhafte Einstellung der Bodenrichtwerte auf der gemeindlichen Homepage ist nicht möglich.

Die kompletten Bodenrichtwerte können gegen eine Gebühr in Höhe von 150 Euro bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erworben werden.

Jedermann hat das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Erding, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten. Es besteht keine kostenlose Auskunftspflicht.

Über das Portal Boris-Bayern sind die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 01.01.2022 und 01.01.2024 zu jeder Zeit kostenpflichtig abrufbar.

www.boris-bayern.de