3. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Solching-West“

  • Umwandlung des bestehenden einfachen Bebauungsplanes in einen qualifizierten Bebauungsplan für die Ausweisung einer Gewerbefläche (GE)
  • Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen (Vils) hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 98 für das Gebiet „Solching-West“ in einem Teilbereich zu ändern. Das Planungsgebiet der 3. Änderung liegt im Süden von Taufkirchen (Vils), westlich der Bundesstraße B 15, zwischen der bestehenden Bebauung des Ortsteiles Solching-West und dem Polzhamer Bächlein.

Das betroffene Areal liegt derzeit im Geltungsbereich des einfachen B-Planes Nr. 98 „Solching-West“. Im Rahmen der 3. Änderung soll der einfache Bebauungsplan in einen qualifizierten Bebauungsplan umgewandelt werden, indem überbaubare Flächen (Baugrenzen) und das Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl, max. Wandhöhe, max. Firsthöhe) festgesetzt werden. Die bisher festgesetzte Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet in der Urfassung des Bebauungsplanes bleibt bestehen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll Baurecht geschaffen werden.

Der Entwurf der Änderungsplanung, einschließlich Begründung, wurde vom Gemeinderat in o.g. Sitzung eingehend erörtert und gebilligt. Es wurde beschlossen, das Bauleitplanverfahren im sog. Regelverfahren durchzuführen und die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in die Wege zu leiten.

Die Planungsunterlagen (B-Plan und Begründung) jeweils in der Entwurfsfassung vom 07.05.2024, liegen bis 28.08.2024 im Rathaus der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Zi.Nr. 2.13 im 2.OG während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsicht aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planungsentwürfen in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Taufkirchen (Vils) unter www.taufkirchen.de veröffentlicht. Die Unterlagen für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Solching-West“ sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern: geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ zugänglich.

Ausführliche Informationen zum Verfahren im Taufkirchener Bauamt bei Hans Baumgartner, Rathaus, Tel. 08084 3735, baumgartner@taufkirchen.de