Als Problemmüll werden die Abfälle bezeichnet, die schädlich
auf Menschen, Tiere und Umwelt wirken. Aus diesem Grund dürfen sie
weder mit den üblichen Haushaltsabfällen in der Mülltonne
noch im Abwasser entsorgt werden.
Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien und vieles andere werden
im Landkreis bei der Problemmüllsammlung erfasst. Das Giftmobil
fährt 60 Sammelstellen an, darunter befindet sich bestimmt eine
in Ihrer Nähe.
21.05.2007 in Taufkirchen(Vils)
beim alten Rathaus von 14.30 bis 16.00 Uhr
23.05.2007 in Gebensbach
Gasthaus Mooser Wirt von 12.00 – 13.00 Uhr
Ein Teil der gesammelten Problemabfälle wird wieder aufbereitet.
Der Rest wird in einer speziellen Sondermüllverbrennungsanlage verbrannt
oder auf einer Sondermülldeponie abgelagert.
Das wird angenommen:
Abbeizen, Abflussreiniger, Aceton, Autopolitur, Backofenreiniger, Bitumen
flüssig, Bremsflüssigkeit, Chemikalien, Chromputzmittel, Desinfektionsmittel,
Düngemittelreste, Entfärber, Entkalker, Entroster, Entwickler,
Farben und Lacke, Fleckenmittel, Flüssigkleber, Fotochemikalien,
Frostschutzmittel, Gifte, Glycerin, Haarfärbemittel, Holzschutzmittel,
Imprägniermittel, Insektenschutzmittel, Kaltreiniger, Kondensatoren,
Kunstharze pastös, Kühlerflüssig-keit, Lacke, Lasuren,
Laugen, Lösungsmittel, Medikamente, Metallreiniger, Möbelpolitur,
Nagellackentferner, Natronlauge, Nitritpökelsalz, Nitroverdünnung, Ölfilter, ölige
Abfälle, Petroleum, Pflanzenschutzmittel ,Pinselreiniger, Quecksilber,
Quecksilberthermometer, Rattengift, Rostschutzmittel, Rostumwandler,
Saatbeizmittel, Säuren, Salmiak, Salze, Sanitärreiniger, Schädlingsbekämpfungsmittel,
Schmierfette, Sekundenkleber, Spiritus, Terpentin, Unkrautvernichtungsmittel,
Unterbodenschutz, Verdünner, Waschbenzin, WC-Reiniger
Das wird nicht angenommen:
Dispersionsfarben, Druckgasflaschen (Feuerlöscher), Munition,
Sprengkörper, Feuerwerkskörper, infektiöse -Abfälle,
eingetrocknete Farben/Lacke, tote Tiere.
Altöl aus Motoren und Getrieben wird nur gegen Gebühr angenommen.
Kostenlos
dagegen ist die Rückgabe von Altöl an den Handel in
der Größenordnung der Kaufmenge, bei Vorlage der Kaufquittung.