Stufenweiser Pflichtumtausch alter Führerscheine

Nutzen Sie unsere Online-Verfahren für den Umtausch Ihres Führerscheines. Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen und der Umtausch erfolgt bequem auf dem Postweg.

Für den Umtausch Ihres Papierführerscheins, Antrag stellen unter:
 www.buergerservice-portal.de
> Bayern 
> Landkreis Erding 
oder Sie scannen den QR-Code.

Für den Umtausch Ihres EU-Kartenführerscheins, Antrag stellen unter:
 www.buergerservice-portal.de
> Bayern 
> Landkreis Erding 
oder Sie scannen den QR-Code.

Der Bundesrat hat am 15.02.2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Die u.g. Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind.

Das Landratsamt bittet die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises dieser Geburtsjahrgänge in der nächsten Zeit den Umtausch zu beantragen, da der Führerschein in der Bundesdruckerei bestellt werden muss und die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt.

Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate
  • einen gültigen Personalausweis 
oder Reisepass und
  • den Führerschein.

Der Antrag ist online auf www.landkreis-erding.de (Führerscheinstelle Führerscheinumstellung/Ersatzführerschein) hinterlegt und kann vorab zu Hause ausgefüllt werden. Die Unterlagen müssen persönlich nach Online-Terminreservierung in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden (beachten Sie auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung).

Die Gebühr für den Umtausch beträgt derzeit 26,50 € und bei Direktversand nach Hause zusätzlich 6,50 €.

Wir bitten die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises in dem Zeitraum umzutauschen, in dem Sie laut der folgenden Tabelle vorgesehen sind:

1. Führerscheindokumente, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr                                    Führerscheinumtausch (grau + rosa) bis:

Vor 1953*                                        19.01.2033     bitte warten

1953 bis 1958                                19.01.2022     bitte umtauschen

1959 bis 1964                                19.01.2023     bitte umtauschen

1965 bis 1970                                19.01.2024     bitte umtauschen

1971 o. später                               19.01.2025     bitte umtauschen

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.

2. Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999 
ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr:

Führerscheinumtausch 
   (Kartenführerscheine) bis:

1999 bis 2001                                19.01.2026     bitte umtauschen

2002 bis 2004                                19.01.2027     bitte umtauschen

2005 bis 2007                                19.01.2028     bitte warten

2008                                                   19.01.2029     bitte warten

2009                                                   19.01.2030     bitte warten

2010                                                   19.01.2031     bitte warten

2011                                                   19.01.2032     bitte warten