
Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Allerdings können überhängende oder in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragende Anpflanzungen aus Privatgrundstücken zur Gefahr im Straßenverkehr werden – etwa durch Sichtbehinderungen an Kreuzungen, eingeschränkte Nutzbarkeit von Geh- und Radwegen oder durch verdeckte Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen, Straßenbeleuchtung und Straßennamensschilder.
Besonders in den Wintermonaten können solche Anpflanzungen auch den Räum- und Streudienst erheblich beeinträchtigen. Zudem erreichen die Gemeinde immer wieder Beschwerden von Müllentsorgungsunternehmen, dass überhängender Bewuchs Fahrzeuge verkratzt oder die Abfallentsorgung behindert.
Zum Schutz der Verkehrssicherheit bittet die Gemeinde Taufkirchen (Vils) alle Grundstückseigentümer dringend darum, ihre Hecken, Bäume und Sträucher, die aus Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, zu pflegen und regelmäßig bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Ebenso sind abgestorbene Äste rechtzeitig zu entfernen, um Gefährdungen durch herabfallendes Totholz zu vermeiden – dies gilt ausdrücklich auch für Straßen und Wege im Außenbereich sowie entlang von Waldgrundstücken.
Umfangreichere Rückschnittmaßnahmen sind nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz nur außerhalb der gesetzlichen Vogelbrutzeit, also im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar, erlaubt. Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Rückschnitte, die der Verkehrssicherheit dienen, dürfen hingegen ganzjährig durchgeführt werden.
Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Pflanzen entstehen können. Um solche Gefährdungen zu vermeiden, bitten wir Sie im Sinne der Verkehrssicherheit, folgende Hinweise zu beachten:
Anpflanzungen entlang von Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen sind so zurückzuschneiden, dass der öffentliche Verkehrsraum uneingeschränkt nutzbar bleibt. Es gilt das sogenannte „Lichtraumprofil“ von 2,50 m über Geh-/Radwegen und 4,50 m über Fahrbahnen.
An Kreuzungen und Einmündungen sind Anpflanzungen so zurückzuschneiden, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind.
Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtung, Lichtzeichenanlagen und Straßennamensschilder dürfen nicht durch Bewuchs verdeckt sein – weder in ihrer Funktion noch in der Lesbarkeit.
Nutzen Sie die kommenden Monate daher für notwendige Rückschnitte – und leisten Sie damit einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit und Pflege des Ortsbildes. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) bedankt sich herzlich für Ihre Mithilfe.
Weitere Informationen im Ordnungsamt der Gemeinde, Frau Rötzer, Tel. 08084 3748.
