Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat die Bodenrichtwerte für den Bereich des Landkreises Erding zum 01.01.2026 ermittelt.
Die Bodenrichtwerte liegen gem. § 12 Abs. 2 GutachterausschussV (BayGaV), bis zum 21.08.2026 in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsicht aus.
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