Räum- und Streupflicht

Auch in diesem Jahr möchten wir wieder alle GemeindebürgerInnen auf ihre Räum- und Streupflicht aufmerksam machen. Alle Anlieger öffentlicher Straßen, Wege und Plätze sind verpflichtet, diese schnee- und eisfrei zu halten. An Werktagen be­ginnt die Räumpflicht um 7 Uhr und endet um 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen tritt die Räum- und Streupflicht ab 8 Uhr ein. Nähere Einzelheiten können der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter entnommen werden (www.taufkirchen.de/rathaus­buerger/gemeindepolitik/verordnungen).

In den Siedlungen werden die Straßenzüge und Wendeplätze oftmals „zugeparkt“. Die Räumfahrzeuge können die­se Bereiche dann nicht durchräumen. Die Parker werden daher gebeten, ihre Fahrzeuge in der Winterzeit möglichst auf den Privatgrundstücken, außerhalb der Fahrbahnen, abzustellen.

Zur Information: Der Winterdienst des Bauhofes beginnt um 3 Uhr und dauert in der Regel acht Stunden, bis im gesamten Gemeindegebiet geräumt und gestreut ist. Es befinden sich gleichzeitig sieben Räumfahrzeuge im Einsatz und bei Bedarf werden im Ortsbereich noch zwei weitere Fahrzeuge eingesetzt.