Seit 2002 sind Abwasseranlagen (Kleinkläranlagen) bei Anwesen, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, nachzurüsten bzw. neu zu errichten. Diese Maßnahmen werden vom Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz noch bis 31.12.2014 gefördert. Der Förderantrag muss jedoch bis Ende 2014 bei der Gemeinde gestellt sein. Da es erfahrungsgemäß zu Engpässen bei der Begutachtung, der Lieferung und dem Einbau der Kleinkläranlagen kommen kann, wird ein Bau bzw. eine Nachrüstung der Kleinkläranlage deutlich vor Ende 2014 empfohlen. Eine Verlängerung der Förderrichtlinie über 2014 hinaus wird ausgeschlossen.
Ausführliche Informationen im Landratsamt Erding, Frau Schütz, Tel. 08122 58-1228 oder unter www.rzkka.bayern.de oder www.kka.bayern.de
