Planfeststellung für das Bauvorhaben

B 388 Erding – Vilsbiburg
Ortsumfahrung Taufkirchen (Vils)
Bau-km 0+000 bis Bau-km 5+410
von B 388_320_2,094 bis B 388_360_1,399

Planfeststellung
nach §§ 17, 17a FStrG i.V.m. Art. 72 ff. BayVwVfG
Anhörungsverfahren/Erörterungstermin

Bekanntmachung vom 18. Februar 2014
Aktenzeichen 32-4354.2- B388-005.1

1. Die Einwendungen und Stellungnahmen, die im Planfeststellungsverfahren zu o. g. Bauvorhaben fristgerecht eingegangen sind, wird die Regierung von Oberbayern mit den Beteiligten erörtern.

Der Erörterungstermin findet statt:

Am 17. März 2014

für die beteiligten Träger öffentlicher Belange (Landkreise, Bezirk Oberbayern, Städte, Gemeinden, Behörden, Versorgungs- und Leitungsträger) und anerkannte Naturschutzvereinigungen zu den jeweils vertretenen Belangen. Bei Bedarf wird der Termin für die beteiligten Träger öffentlicher Belange am 20. und am 21. März 2014 fortgesetzt.

Am 18. März 2014

für die privaten Einwender mit und ohne anwaltliche Vertretung mit unmittelbaren Grundstücksbetroffenheiten (Flächenentzug). Bei Bedarf wird der Termin für die privaten Einwender am 20. und am 21. März 2014 fortgesetzt.

Am 19. März 2014

für die übrigen privaten Einwender ohne anwaltliche Vertretung, insbesondere Sammellisteneinwender. Bei Bedarf werden die Termine für die übrigen privaten Einwender am 20. und am 21. März 2014 fortgesetzt. Am Ende des jeweiligen Erörterungstages wird bekannt gegeben, ob und an welchem Tag der Termin fortgesetzt wird.

Veranstaltungsraum für die o. g. Termine ist jeweils der Bürgersaal Taufkirchen (Vils), Landshuter Straße 21, 84416 Taufkirchen an der Vils.

Alle Veranstaltungen beginnen um 9:30 Uhr.

2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

An ihm können die Einwender, die Betroffenen, Behörden, Versorgungs- und Leitungsträger, anerkannten Naturschutzvereinigungen und der Träger des Vorhabens teilnehmen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Regierung von Oberbayern zu geben. An den festgesetzten Erörterungstagen werden die Einwendungen und Stellungnahmen der jeweils genannten Träger öffentlicher Belange, anerkannten Vereine bzw. privaten Einwender besprochen. Die Einwender können auch an den Erörterungstagen, an denen sie nicht genannt sind, im Rahmen des verfügbaren Platzangebotes teilnehmen. Auch die Betroffenen, die keine Einwendungen erhoben haben, können an allen Terminen im Rahmen des verfügbaren Platzangebotes teilnehmen.

Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freiwillig. Bei Nichterscheinen verbleibt es bei den form- und fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, können nicht erstattet werden.

München, 18.Februar 2014
Regierung von Oberbayern

Christoph Hillenbrand, Regierungspräsident