Außenbereichssatzungen

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils)
ist bestrebt, für die Gemeindeteile
Moos, Kleinstockach und Angerskirchen sog. Lückenfüllungssatzungen
zu erlassen (siehe Kompass Nr. 05/2004 und 06/2004). Ziel ist die
Schaffung von maßvollem Baurecht innerhalb kleinerer Ortsteile,
die dem Außenbereich nach wie vor zuzuordnen sind.

In den
Aufstellungsverfahren für alle drei Satzungen wurden
von Grundstückseigentümern zahlreiche Änderungswünsche
geäußert. In der Sitzung vom 7. September 2004 konnte
der Gemeinderat nicht allen Änderungsgesuchen nachkommen.
Dennoch wurden die städtebaulich vertretbaren Erweiterungen
in die Geltungsbereiche mit aufgenommen.

Vor der endgültigen
Entscheidung durch den Gemeinderat (Satzungsbeschluss) muss das
Landratsamt Erding nochmals zu den geänderten Vorschlägen
Stellung nehmen. Über den aktuellen Verfahrensstand geben
Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 / 37 27 oder Hans Baumgartner,
Tel. 08084 / 37 21, Rathaus Taufkirchen(Vils), Auskunft.