Außenbereichssatzung für Angerskirchen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.04.2004
beschlossen, für die Ortschaft Angerskirchen eine Außenbereichssatzung
(Lückenfüllungssatzung) zu erlassen.

Aufgrund vereinzelter
Bauwünsche hat die Gemeindeverwaltung
in Absprache mit dem Landratsamt Erding den Geltungsbereich dieser
Außenbereichssatzung festgelegt, wobei auf Beschluss des
Gemeinderates weitere Teilflächen (im Plan vollfarbig gekennzeichnet)
aufgenommen werden sollen.

Den betroffenen Anliegern der Ortschaft
Angerskirchen wird bis zum 21.06.2004 Gelegenheit gegeben, zum
Satzungsentwurf Stellung zu nehmen. Die Planunterlagen können
während der allgemeinen
Dienstzeit im Rathaus, Zi.-Nr. 208, 2. Stock, eingesehen werden.
Für ausführliche Informationen steht Herr Baumgartner,
Tel. 08084 / 37 21, zur Verfügung.