Das Landratsamt Erding genehmigte im Jahr 1991 der
Firma Humpl & Steiger aus Hallbergmoos-Goldach die Erweiterung
der Kiesgrube in Tegernbach mit der Auflage, dass der Kiesabbau
und die Rekultivierung bis spätestens 2001 abgeschlossen sein
müssen. Im September 2001 beantragte Herr Humpl eine Fristverlängerung
um weiter 9 Jahre mit der Begründung, dass durch eine strikte
Prüfung und Selektion des Auffüllmaterials aus wirtschaftlichen
Gründen der Abbau bzw. die Rekultivierung voraussichtlich erst
zum Jahr 2010 abgeschlossen werden kann.
Der Grundstücks- und Bauausschuss befasste sich
in seiner Sitzung vom 25.10.2001 mit dem Sachverhalt. Aufgrund der
Tatsache, dass die Gemeindeverbindungsstraße von Breitenweiher
über Tegernbach nach Uttenberg erhebliche Straßenschäden
aufweist und dementsprechend so bald wie möglich saniert werden
muss, lehnte der Grundstücks- und Bauausschuss die Fristverlängerung
bis 2010 einstimmig ab.
Aufgrund des beträchtlichen Schwerlastverkehrs
sind die Straßenschäden bereits so groß, dass die
Gemeinde Taufkirchen (Vils), wenn nicht sofort saniert wird, einen
kompletten Neubau dieser Straße finanzieren muss. Sollte sich
der Betreiber der Kiesgrube bereit erklären, sich an den Straßensanierungskosten
zu beteiligen, hält der Grundstücks- und Bauausschuss
eine Fristverlängerung von 2-5 Jahren für möglich.
