Kanalbau in der Schloßfeldstraße

Bereits in unserer Kompass-Ausgabe im September 2001
berichteten wir darüber, dass der Mischwasserkanal in der Schloßfeldstraße
bis zu 250 % überlastet ist und eine Sanierung dringend durchgeführt
werden muss. Aufgrund der Dringlichkeit wurde die Baumaßnahme
vom Gemeinderat in der Sitzung vom 23.10.2001 an die Firma Hilger
aus Großschaffhausen zum Gesamtpreis von 390.000 DM vergeben.

Bereits am 5. November wurde mit der Sanierung begonnen.
Bei günstiger Witterung kann der neue Mischwasserkanal in der
Schloßfeldstraße am 31.12.2001 fertig gestellt sein.
Die Kanalauswechslung in der Stichstraße (Anwesen Kratzer,
Rettenberger, …) erfolgt nach Absprache mit den Anliegern erst
im Januar/Februar 2002.


Generalentwässerungsplan (GEP) für die Gemeinde Taufkirchen(Vils)

Hochwasser oder überflutete Keller sind Katastrophen,
die in Taufkirchen(Vils) zwar selten vorkommen, aber wie uns die
Vergangenheit zeigt, nicht ausgeschlossen werden können.

Bereits im Jahr 1990 wurde für Taufkirchen(Vils)
ein Entwässerungsplan erstellt, der aber den heutigen Anforderungen
nicht mehr entspricht. In dem derzeit verfügbaren Plan sind
große Teile des Gemeindegebietes (z.B. Neubaugebiete und neu
angeschlossene Gemeindeteile) noch nicht erfasst und die Belastungsgrenzen
der vorhandenen Kanalleitungen nicht umfassend berechnet.

Im neuen Computer-Zeitalter ist es nun möglich,
Wasser- und Abwassermengen zu berechnen, die das gemeindliche Kanalnetz
sowohl an normalen Tagen als auch in Ausnahmesituationen aufnehmen
kann. Ebenso sind die Belastung der gemeindlichen Kläranlage
und die Auslastungen der vorhandenen Regenrückhaltebecken in
„Spitzenzeiten“ technisch zu ermitteln. Der bauliche Zustand
aller Kanalleitungen ist durch computergesteuerte Kanalbefahrungen
möglich und zeigt auf, welche Kanalleitungen saniert werden
müssen.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Gemeinde
Taufkirchen(Vils) verpflichtet, einen Generalentwässerungsplan
vorzuweisen. Um in künftigen Jahren Kanalsanierungsmaßnahmen
vor allem im Ortsbereich von Taufkirchen(Vils) planen und finanzieren
zu können, sind die EDV-Auswertungen für die Gemeinde
Taufkirchen(Vils) sehr wichtig. Überraschungen wie in der Schloßfeldstraße
und in diesem Zusammenhang außerplanmäßige Haushaltsausgaben
sollen künftig vermieden werden.

In der Sitzung vom 16.10.2001 entschied der Gemeinderat,
einen neuen General-Entwässerungsplan für das gesamte
Gemeindegebiet aufstellen zu lassen. Mit der Ausarbeitung des Planes
soll das Ing.-Büro Köpf aus Planegg beauftragt werden.
Die Kosten für die neue Kanalnetzdatei betragen ca. 190.000
DM.


Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Kirchlerner Weg“

Die Firma Kaiser-Bau GmbH aus Taufkirchen(Vils) beabsichtigt,
am Kirchlerner Weg ein Doppelhaus mit Garagen „in zweiter Reihe“
zu errichten. Der Grundstücks- und Bauausschuss stimmte in
der Sitzung vom 25.10.2001 der hierfür notwendigen Änderung
des Bebauungsplanes „Kirchlerner Weg“ zu unter der Voraussetzung,
dass alle angrenzenden Wohnungs- und Grundstückseigentümer
mit dieser geplanten Baumaßnahme einverstanden sind.


Die betreffenden Anlieger wurden von der Gemeinde Taufkirchen
(Vils) informiert und sind aufgefordert, bis spätestens 17.12.2001
ihre Stellungnahme zur Bebauungsplan-Änderung abzugeben.


Erweiterung der Kiesgrube bei Tegernbach

Das Landratsamt Erding genehmigte im Jahr 1991 der
Firma Humpl & Steiger aus Hallbergmoos-Goldach die Erweiterung
der Kiesgrube in Tegernbach mit der Auflage, dass der Kiesabbau
und die Rekultivierung bis spätestens 2001 abgeschlossen sein
müssen. Im September 2001 beantragte Herr Humpl eine Fristverlängerung
um weiter 9 Jahre mit der Begründung, dass durch eine strikte
Prüfung und Selektion des Auffüllmaterials aus wirtschaftlichen
Gründen der Abbau bzw. die Rekultivierung voraussichtlich erst
zum Jahr 2010 abgeschlossen werden kann.

Der Grundstücks- und Bauausschuss befasste sich
in seiner Sitzung vom 25.10.2001 mit dem Sachverhalt. Aufgrund der
Tatsache, dass die Gemeindeverbindungsstraße von Breitenweiher
über Tegernbach nach Uttenberg erhebliche Straßenschäden
aufweist und dementsprechend so bald wie möglich saniert werden
muss, lehnte der Grundstücks- und Bauausschuss die Fristverlängerung
bis 2010 einstimmig ab.

Aufgrund des beträchtlichen Schwerlastverkehrs
sind die Straßenschäden bereits so groß, dass die
Gemeinde Taufkirchen (Vils), wenn nicht sofort saniert wird, einen
kompletten Neubau dieser Straße finanzieren muss. Sollte sich
der Betreiber der Kiesgrube bereit erklären, sich an den Straßensanierungskosten
zu beteiligen, hält der Grundstücks- und Bauausschuss
eine Fristverlängerung von 2-5 Jahren für möglich.


Friedhof Taufkirchen(Vils)


Die Friedhofsmauer zwischen den beiden Gruften an der
Ostseite, wie auch die gesamte nördliche Friedhofsmauer, weisen
starke Schäden auf. Aus Kostengründen entschied sich der
Grundstücks- und Bauausschuss gegen eine komplette Erneuerung
der beiden Friedhofsmauern, beschloss in der Sitzung vom 25.10.2001
jedoch folgende Sanierungsmaßnahmen:

  • Die vorhandenen Hecken entlang der Friedhofsmauer an der Ostseite,
    zwischen den beiden Gruften und an der Friedhofsmauernordseite
    werden komplett entfernt.
  • Die renovierungsbedürftigen Mauerbereiche werden nach Bedarf
    mit einem Farbanstrich versehen.
  • Die Friedhofsmauer an der Ostseite wird beidseitig mit Efeu
    bepflanzt
  • Die Friedhofsmauer an der Nordseite wird nur an der Friedhofsinnenseite
    mit Efeu bepflanzt.

Auf Wunsch mehrerer Taufkirchener Friedhofbesucher
entschied der Grundstücks- und Bauausschuss, die Zufahrtssituation
an der Ostseite des Friedhofs zu ändern. Der gemeinsame Geh-
und Radweg entlang der östlichen Friedhofsmauer wird als Einbahnstraße
(Dorfener Straße bis zum neuen Friedhofsparkplatz) umfunktioniert.