Verkehrsbehinderungen durch Bäume und Sträucher

Wie in jedem Jahr, so ragen auch heuer wieder Bäume
und Sträucher aus privaten Gärten über Gehsteige
und öffentliche Straßen. Wer seine Anpflanzungen so anlegt,
dass sie in den Lichtraum der Straße hineinragen oder die
Sicherheit des Verkehrs durch Sichtbehinderungen beeinträchtigen,
kann im Schadensfalle dafür haftbar gemacht werden.

Alle Grundstückseigentümer, die der schriftlichen
Aufforderungen der Gemeinde nicht nachkommen, die betroffenen Anpflanzungen
innerhalb einer Frist von 14 Tagen so zuzuschneiden, dass sie nicht
mehr in die öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen,
muss damit rechnen, dass dies von anderer Stelle übernommen
wird. Die Kosten hierfür werden den Gartenbesitzern in Rechnung
gestellt.

NACHRUF

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils)
trauert um

Frau Elisabeth Brandl

die im Alter von 67 Jahren verstorben
ist.

Frau Brandl zeichnete sich in ihrer von 1973
bis 1980 dauernden Tätigkeit als Raumpflegerin im Schulverband
Taufkirchen(Vils) stets durch Gewissenhaftigkeit, Pflichtbewusstsein
und Hilfsbereitschaft aus.

Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Gedenken
bewahren.

Den Angehörigen gilt unsere tiefe Anteilnahme.

Gemeinde Taufkirchen(Vils)
Franz Hofstetter, 1. Bürgermeister