Arzneimittel-Aufzeichnungspflicht

Ab 24.09.2001 sind alle Nutztierhalter gesetzlich verpflichtet,
den Arzneimitteleinsatz im Tierbestand sorgfältig zu protokollieren.
Dazu ist ein „Bestandsbuch“ zu führen. Derzeit gibt
es jedoch noch keinen entsprechenden Formularsatz, sondern nur einzelne
Blätter. Diese Blätter mit den Aufzeichnungen sind in
der zeitlichen Reihenfolge als „Bestandsbuch“ sorgfältig
abzuheften, so dass bei einer Kontrolle der Arzneimitteleinsatz
im Tierbestand lückenlos nachvollzogen werden kann.

Nähere Informationen erteilen der Bayrische Bauernverband
(Tel. 08122 – 945390), das Amt für Landwirtschaft (Tel. 08122
– 4800) und das Veterinäramt (Tel. 08122 – 48943). Dort liegen
auch „Bestandsbücher (Blätter)“ auf.