Nachdem der Umbau der Erdinger Straße in diesem
Jahr nicht durchgeführt werden konnte (umfassender Bericht
siehe Kompass Nr. 5/2001),
hat der Grundstücks- und Bauausschuss in der Sitzung vom 13.09.2001
entschieden, die Baumaßnahme im Oktober 2001 nochmals öffentlich
auszuschreiben. Die Auftragsvergabe soll nach Beschluss des Ausschusses
Anfang Dezember erfolgen. Der Baubeginn ist, soweit es die Witterungsverhältnisse
erlauben, im März 2002 vorgesehen. Die Erdinger Straße
muss vor den Betriebsferien der Baufirmen im Sommer 2002 wieder
befahrbar sein; die Restarbeiten sind bis Ende Oktober nächsten
Jahres fertig zu stellen.
Durch die Verschiebung der Baumaßnahmen ergaben
sich neue Planungsergebnisse, zu denen der Grundstücks- und
Bauausschuss folgende Beschlüsse fasste:
- Fuß- und Radwegeunterführung beim Senioren-Service-Zentrum:
Dieses Vorhaben wird wegen der beengten Platzverhältnisse
und der hohen Baukosten nicht weiter verfolgt. Es wird die ursprünglich
geplante Fußgängerampel errichtet. - Rückstauwasser aus dem Kanal:
Da es im Bereich der Abzweigung B 388/Attinger Straße immer
wieder zu einem Austritt von Rückstauwasser aus dem Kanal
kommt, soll im Zuge der Straßenbaumaßnahmen der Abwasserkanal
in diesem Bereich mit saniert werden. - Kreuzungsbereich Marktplatz – Einmündung
B 388/B 15 und Einmündung Attinger Straße/B 388:
Das Planungsbüro Köpf wird beauftragt, in nächster
Zeit einen Fahrversuch mit einem Eurosattelzug einer örtlichen
Spedition durchzuführen. Die bestehende Verkehrsinsel am
Marktplatz sowie die beiden Einmündungsbereiche sollen den
entsprechenden Fahrlinien angepasst werden. - Fußgängerampelanlagen im Bereich des Kirchlerner
Weges:
Zwischen dem NEUKAUF-Markt und der Taverne „Akropolis“
wird an der Erdinger Straße eine Fußgängerampel
installiert. - Parkplatzsituation vor dem Gasthaus „Weißbräu“:
Der Vorbereich bzw. die Parkplätze vor dem Gasthaus „Weißbräu“
werden neu gestaltet. - Umgestaltung der privaten Vorbereiche:
Mit den Grundstücksanliegern der Erdinger Straße wurden
die Straßenbaumaßnahmen und die damit notwendigen
Umgestaltungen ihrer privaten Vorbereiche mehrmals besprochen.
Die Neugestaltung der privaten Vorbereiche wird im Rahmen der
Baumaßnahmen durch die Gemeinde durchgeführt. Nach
dem Abschluss der Gesamtplanung sind nunmehr mit den Grundstückseigentümern
entsprechende Verträge abzuschließen, welche die Vorbereich-Neugestaltungen
rechtlich absichern.