Technische Untersuchung landwirtschaftlicher Zugmaschinen

Landwirtschaftliche Zugmaschinen, die im Winterhalbjahr
2001/2002 zur Überprüfung fällig werden, müssen
bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens Fr., 07.09.2001,
12 Uhr, im Rathaus, Zi. Nr. 103 oder unter Tel. 0 80 84/37 24, angemeldet
werden.
Nachmeldungen sind nicht möglich!

Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 40 km/h und Zugmaschinen mit Druckluft-Bremsanlage können
nicht bei Sammelterminen, sondern nur an den TÜV-Prüfstellen
untersucht werden.